Rheinberg Waffenbesitz: Rentner verurteilt

Rheinberg · 66-jähriger Rheinberger hatte die Pistole geerbt: acht Monate auf Bewährung.

Das Rheinberger Amtsgericht hat jetzt einen Rentner wegen Waffenbesitzes zu acht Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung einer Geldbuße verurteilt. Der 66-Jährige hatte eine Schusswaffe in seinem Kleiderschrank aufbewahrt. Die halbautomatische Pistole der Marke Mauser habe der Mann samt Munition von seinem Vater geerbt und als Andenken aufbewahrt, sagte der Rheinberger im Amtsgericht der Richterin.

Die müsse wohl noch aus dem Zweiten Weltkrieg stammen, mutmaßte er. Dass dafür eine Waffenbesitzkarte nötig ist, habe er zwar gewusst. Er habe die Waffe allerdings niemals benutzt und nur zur regelmäßigen Pflege aus dem Schrank geholt. Über Jahre hinweg war es nicht einmal der Ehefrau des Angeklagten aufgefallen, was der Rentner in dem kleinen mit Zahlenschlössern gesicherten Koffer verbarg.

Im vergangenen Jahr hatte ihn allerdings ein Verwandter der Ehefrau bei der Waffenpflege überrascht. Auch die Ehefrau des Angeklagten sagte aus. Ihr Neffe habe sie nach dem Besuch angerufen und von seiner Beobachtung berichtet. Er habe sich Sorgen gemacht und gefragt, ob er Anzeige erstatten solle. "Ich wollte keine Waffe im Haus haben", sagte sie. Nachdem sie ihrem Neffen versicherte, er solle ruhig seiner Bürgerpflicht nachkommen, meldete der sich bei der Polizei. Kurz darauf wurde die geladene Waffe und weitere Munition sichergestellt. Der 66-Jährige sagte, es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass die Munition noch brauchbar war. Schon in der Vergangenheit habe er Waffen in einem Schließfach bei der Bank aufbewahrt, diese aber schließlich zur Vernichtung abgegeben. Nur von dem Erbstück seines Vaters habe er sich nicht trennen können. Obwohl er die Waffe nicht nutzte, wollten Richterin und Staatsanwaltschaft nach genauer Abwägung nicht von einem minder schweren Fall ausgehen.

"Verboten ist verboten", sagte die Anklagevertreterin. Die geladene Waffe im Schrank aufzubewahren sei gefährlich. Es hätte außerdem keiner Munition bedurft, um das Erbstück als Andenken aufzubewahren.

Die Richterin verhängte eine um zwei Monate höhere Bewährungsstrafe als beantragt. Mit der Geldbuße von 500 Euro, die an Amnesty International gehen soll, blieb sie dagegen unter der beantragten Summe.

(bil)
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