Rommerskirchen Abwassergebühren sollen leicht ansteigen

Rommerskirchen · Erstmals seit Jahren hat sich die Politik einstimmig für eine Anhebung ausgesprochen. Es wird für die Bürger nur geringfügig teurer.

 Etwas teurer wird die Entsorgung des Abwassers für die Rommerskirchener schon, doch die Politik brachte eine maßvolle Erhöhung auf den Weg.

Etwas teurer wird die Entsorgung des Abwassers für die Rommerskirchener schon, doch die Politik brachte eine maßvolle Erhöhung auf den Weg.

Foto: LH

Seit der Jahrtausendwende dürfte es das nicht mehr gegeben haben: Die Abwassergebühren für 2015 steigen und der Haupt- und Finanzausschuss hat dies einstimmig gebilligt. Sowohl die gegenüber dem Erftverband stets kritische UWG als auch Johannes Strauch (SPD) votierten mit Ja. Strauch, der in der Vergangenheit selten ein gutes Haar an der Gebührenbedarfsberechnung des Erftverbands ließ, sprach auch diesmal von den "exorbitant hohen Abwassergebühren", die in der Gemeinde gezahlt werden müssten. Dennoch sei die Erhöhung nur "marginal", begründete der SPD-Fraktionsvize seine Zustimmung.

Insgesamt ist der von der Gemeinde an den Erftverband zu zahlende und als Gebühren auf die Bürger umzulegende Betrag um 3,8 Prozent gestiegen. Relativ gleich geblieben sind die Personal- und Sachkosten der Gemeinde. "Die Gebührensteigerung fällt prozentual wesentlich niedriger als die Kostensteigerung aus", sagte Tiefbauamtsleiter Rudolf Reimert.

Zu berappen sind für das kommende Jahr mehr als 4,1 Millionen Euro. Für die Bürger hat dies folgende Konsequenz: Während die Grundgebühr beim Schmutzwasser mit 36 Euro konstant bleibt, steigt die Leistungsgebühr hier um 4 Cent auf 3,99 Euro pro Kubikmeter verbrauchten Wassers an. Die Grundgebühr für das Regenwasser bleibt mit 18 Cent pro Kubikmeter befestigter Fläche gleichfalls stabil.

Die Leistungsgebühr für die Beseitigung des Regenwassers wird um drei Cent auf 1,12 Euro pro Kubikmeter angehoben. Gebührenmindernd hat sich ausgewirkt, dass es vom Land erneut einen hierfür bestimmten Zuschuss geben wird, von dem Rudolf Reimert erwartet, dass er wieder etwas über 100 000 Euro betragen wird. In der Gesamtrechnung macht der Schmutzwasseranteil 55,6 Prozent der Kosten aus, der für die Ableitung des Regenwassers 44,4 Prozent.

Die 2011 eingeführte und alle befestigten und bebauten Grundstücke erfassende Grundgebühr fürs Regenwasser bleibt juristisch unbehelligt: Eine Klage von zwei durch knapp 40 weitere Kollegen unterstützte Landwirte vor dem Oberverwaltungsgericht Münster haben diese vor einigen Monaten zurückgezogen. Zustande gekommen war "eine Art Vergleich", wie es ihr Rechtsvertreter Peter Herzogenrath von der Kreisbauernschaft im Sommer formulierte. In Einzelfällen hatte die Grundgebühr zunächst erhebliche Mehrkosten in Höhe von bis zu 1000 Euro für die Landwirte zur Folge gehabt.

Möglich wurde der Kompromiss angesichts der seit 2012 geübten Praxis, landwirtschaftliche Betriebe auf Antrag von dem Anschluss- und Benutzungszwang zu befreien. Bereits erhobene Gebühren hat die Gemeinde den betroffenen Landwirten zurückerstattet.

Die diesmal weitgehend verstummten Klagen über den Erftverband dürften spätestens in zwei Jahren wieder aufleben: Dessen Finanzchef Franz-Peter Schiffer hatte im Herbst 2013 zumindest bereits für 2017 und 2018 steigende Gebühren in Aussicht gestellt.

(S.M.)
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