Rommerskirchen Am Schützengrund besteht Baurecht

Rommerskirchen · Die Grundstücke am Schützengrund können verkauf und Bauanträge gestellt werden. Entstehen soll dort bald bis zu acht Grundstücke.

Ein Dreivierteljahr nach Eröffnung des Verfahrens beschloss der Rat jetzt einstimmig den Bebauungsplan für das neue Baugebiet am "Schützengrund" Auf einer Fläche von 4800 Quadratmetern werden acht neue Baugrundstücke mit Einzel- oder Doppelhäusern entstehen. Im Sommer hatte die Gemeinde erneut 48 Trägern öffentlicher Belange sowie vier Nachbarkommunen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In 15 Fällen wurde jetzt davon Gebrauch gemacht. Lediglich in einem Fall war eine dezidierte Wertung der Gemeinde nötig, da ansonsten keine Anregungen zur Planung vorgebracht wurden. Manfred Hundt, Bodendenkmalbeauftragter der Gemeinde, hatte darauf hingewiesen, dass während der Ausschachtungen "auf etwaige Funde, beziehungsweise ungewöhnliche Verfärbungen im ungestörten Lößboden geachtet werden sollte". Auch wenn ihm archäologisch bedeutsame Funde aus dem direkten Umfeld des neuen Baugebiets nicht bekannt seien, erscheint Hundts Begründung angesichts der in den vergangenen Jahren gemachten Erfahrungen überaus plausibel. "Ich denke, dass man mittlerweile überall in Rommerskirchen mit Siedlungsspuren rechnen muss, von der Frühgeschichte bis zum Mittelalter und der Neuzeit", so der Experte. Die Gemeinde will der Anregung von Manfred Hundt dennoch nicht folgen. Nach Rücksprache mit den Archäologen des Landschaftsverbands Rheinland seien dort keine Funde zu erwarten, heißt es in der vom Rat gebilligten Stellungnahme.

Interesse an weiteren Baugrundstücken in dem nun bebaubaren Areal ist schon kurz nach der Jahrtausendwende deutlich geworden. Damals entstanden hier die Neubaugebiete "Zum Schützengrund" und "Im Kämpchen", mit denen die Nachfrage nach weiteren Baumöglichkeiten in Butzheim offensichtlich nicht gestillt werden konnte.

(NGZ)
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