Rommerskirchen B 477n: Gutachten müssen erneuert werden

Rommerskirchen · SPD-Landtagsabgeordneter Guido van den Berg will die NRW- Regierung erneut zur B 477n befragen.

 Die B 477 als Teil der Ortsdurchfahrt Butzheims

Die B 477 als Teil der Ortsdurchfahrt Butzheims

Foto: ati

Nachdem der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg am 1. Februar in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung Auskunft über die weitere Zukunft der Planung für die Umgehungsstraße B 477n verlangt hatte, liegt inzwischen deren Antwort vor.

Die lässt wenig Hoffnung, dass das Projekt zügig realisiert werden könnte. Zur Erinnerung: Nachdem die B 477n im Sommer 2016 im Bundesverkehrswegeplan in den "vordringlichen Bedarf" eingestuft wurde, fand sie keinen Eingang in den Anfang dieses Jahres veröffentlichten Masterplan des NRW-Wirtschafts- und Verkehrsministeriums. Auf die Frage van den Bergs, warum dies so ist, verweist die schwarz-gelbe NRW-Regierung zunächst auf den Beschluss der rot-grünen Vorgängerregierung von 2012, die Planung ruhen zu lassen.

Was in Rommerskirchen auf wenig Freude stoßen dürfte, da überaus zeitaufwendig: "Vor einer Wiederaufnahme der Planung sind die umweltfachlichen Erhebungen und Untersuchungen grundlegend zu aktualisieren und gegebenenfalls zu überarbeiten", heißt es. Ausdrücklich verweist die Regierung auf "den frühen Planungsstand". Wann mit der Realisierung der B 477n zu rechnen sein könnte, beantwortet sie wörtlich wie folgt: "Hierüber wird abhängig von den freien Planungskapazitäten der Straßenbauverwaltung und der Ingenieurbüros bei der jährlichen Fortschreibung des Arbeitsprogramms zum Masterplan entschieden." Um eine zeitnahe Realisierung des Projekts zu realisieren "steigert die Landesregierung kontinuierlich die Kapazitäten der Straßenbauverwaltung durch Ausweisung neuer Stellen und die Erhöhung der Mittel zur Beauftragung externer Ingenieure", heißt es weiter in der Antwort auf van den Bergs Kleine Anfrage.

Ein wichtiges Kriterium für die Einstufung eines Projekts im den Masterplan jährlich konkretisierenden Arbeitsprogramm ist der Landesregierung zufolge "der aktuelle Planungsstand. Projekte, deren Planung bereits weit fortgeschritten ist, haben grundsätzlich Vorrang vor solchen Projekten, die erst am Beginn des Planungsprozesses stehen." Konkret dürfte dies bedeuten, dass die zaghafte Hoffnung, 2019 womöglich ins Arbeitsprogramm zu rutschen, unrealistisch sein dürfte. Guido van den Berg will sich mit "dieser dürftigen Antwort nicht zufrieden geben" und kündigt eine erneute Anfrage an - mit dem Ziel präziserer Antworten.

(S.M.)
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