Rommerskirchen Gebühren und Steuern bleiben unverändert

Rommerskirchen · Das dürfte alle Eigenheimbesitzer, Mieter und Unternehmer im Gemeindegebiet freuen: Im kommenden Jahr bleiben die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer unverändert. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am Donnerstag einstimmig, die Grundsteuer A bei 285 von Hundert, die Grundsteuer B bei 465 und die Gewerbesteuer bei 450 von Hundert stabil zu halten. Die Grundsteuern waren zuletzt 2015 um jeweils 15 Prozentpunkte angehoben worden.

"Wir streben für das kommende Jahr einen ausgeglichenen Haushalt an", begründete Bürgermeister Martin Mertens den Vorschlag der Verwaltung, die Steuersätze nicht anzuheben. Ulrike Sprenger von der UWG erinnerte jedoch an einen früheren Beschluss, der eigentlich eine kontinuierliche, moderate Anhebung der Sätze vorsieht, um große Sprünge zu vermeiden. Mertens stimmte ihr insofern zu, dass er davon ausgehe, "dass wir das in den nächsten Jahren auch wieder werden machen müssen".

Ebenfalls unverändert bleiben im kommenden Jahr die Abwassergebühren. Zu zahlen sind für das Schmutzwasser 36 Euro Grundgebühr pro Anschluss und 3,99 Euro pro Kubikmeter. Beim Niederschlagswasser beträgt die Grundgebühr weiterhin 0,18 Euro pro Quadratmeter befestigter Fläche und weitere 1,12 Euro für befestigte und angeschlossene Flächen. Auch die Friedhofsgebühren bleiben gleich.

(bero)
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