Rommerskirchen Gericht spricht Tierschutzverein im Erbstreit rund 73.000 Euro zu

Rommerskirchen · Überraschung im Prozess um die Erbschaft an den Tierschutzverein: Das Landgericht Mönchengladbach hat dem Verein, der als Träger für das Oekovener Tierheim fungiert, einen Betrag von 72.872,99 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Das jetzt verkündete Urteil geht damit deutlich über den Betrag hinaus, den Richterin Almut Oudijk von der 11. Zivilkammer den beiden Streitparteien zuletzt als Vergleich vorgeschlagen hatte. Doch die angebotenen 60.000 Euro hatte der Tierschutzverein als zu niedrig abgelehnt. Der Anwalt der Erbengemeinschaft, Stephan Vieregge, hingegen hatte angedeutet, dass seine Mandanten die Offerte als zu hoch ablehnen könnten.

Ursprünglich hatten sich der Verein und seine Vorsitzende Ute Wegener 130.000 Euro aus dem Erbe eines bereits 1983 verstorbenen Grevenbroicher Gönners erhofft. Der hatte seine Frau als Vorerbin eingesetzt mit der Verfügung, dass alles, was auch nach ihrem Tod von seinem Erbe noch übrig sei, an das Oekovener Tierheim gehen sollte. Der Tierschutzverein hatte im Prozess argumentiert, dass ihm die Hälfte des Erlöses aus dem vom Ehepaar gemeinsam erworbenen Haus in Grevenbroich zustehe. Die Ehefrau hatte das Objekt 2011, zwei Jahre vor ihrem eigenen Tod, verkauft.

Eine zu Beginn des Rechtsstreites von der Erbengemeinschaft angebotene Abtretung des Erbes durch den Tierschutzverein gegen eine pauschale Zahlung von 130.000 Euro hatte Ute Wegener damals abgelehnt, weil der Verein damals davon ausgehen musste, dass neben dem Haus noch weitere Wertgegenstände zur Erbmasse gehören könnten. Das konnte der Verein aber nicht belegen.

"Den Beweis in Höhe des zugesprochenen Betrages sieht das Gericht als erbracht an", begründete ein Gerichtssprecher nun das Urteil, gegen das innerhalb von vier Wochen von beiden Seiten Berufung eingelegt werden kann. "Ob wir das machen, muss ich erst mit unserem Anwalt besprechen", sagte Ute Wegener auf Anfrage unserer Redaktion.

(bero)
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