Rommerskirchen Gericht: Strittige Skateranlage kann aufgestellt werden

Rommerskirchen · Im Fall der strittigen Aufstellung einer Skateboardanlage auf dem "Sparkassen-Spielplatz" ging im Rathaus jetzt Post vom Verwaltungsgericht Düsseldorf ein: Demnach hat das Gericht die mit der Klage verbundene aufschiebende Wirkung aufgehoben.

 Ein Teil der umstrittenen Skateranlage, die repariert und in Frixheim aufgestellt werden soll.

Ein Teil der umstrittenen Skateranlage, die repariert und in Frixheim aufgestellt werden soll.

Foto: Linda Hammer

Im Rahmen einer summarischen Vorab-Prüfung kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die erteilte Baugenehmigung nicht ersichtlich gegen Rechtsvorschriften verstößt und keine unzumutbare Situation für die Anwohner festzustellen ist. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus. Juristen pflegen in derartigen Entscheidungen gern ein Indiz für den Ausgang des Rechtsstreits zu sehen.

Zwingend folgern lässt sich aus der jetzigen Entscheidung jedoch noch nicht, dass der Rhein-Kreis Neuss als Beklagter und die Gemeinde am Ende tatsächlich als Sieger aus dem Rechtsstreit hervor gehen. "Meiner Meinung nach hat die Gemeinde die Interessen der Jugendlichen ernst genommen, ohne die Interessen der Anwohnerschaft in unzumutbarer Weise zu verletzen", kommentiert Bürgermeister Martin Mertens den Spruch des Gerichts. "Wir sind eine kinder- und jugendfreundliche Gemeinde und wollen das auch bleiben. Die Angebote für Kinder und Jugendliche wollen wir weiter stärken", kündigt er an. Kinderfreundlichkeit gehöre seit vielen Jahren zum Leitbild der Gemeinde, so Mertens. "Unsere Jugendlichen liegen uns genauso am Herzen." Gerade das Fehlen weiterführender Schulen mache es für Jugendliche "oft nicht einfach, das entsprechende Freizeitangebot zu finden", ist Mertens überzeugt. "Die Skateranlage ist dabei ein mögliches Angebot." Die Gemeinde hatte für die Aufstellung der Skateranlage bereits im Januar ein förmliches Baugenehmigungsverfahren in Gang gesetzt. Die Baugenehmigung wurde im Mai erteilt, bereits im Juni gab es eine Klage von zwei Anwohnern der Pfarrer-Brendgen-Straße. Zu klagen sei "das gute Recht eines jeden Bürgers", sagt Mertens. Er ist jedoch ebenso wie Jürgen Schlabohm, Chef der Unteren Bauaufsicht beim Kreis, überzeugt, dass die Baugenehmigung einer rechtlichen Überprüfung standhalten wird. Unter anderem war hierfür ein Schallschutzgutachten eingeholt worden, das die Aufstellung der Anlage für unbedenklich hält.

(S.M.)
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