Rommerskirchen Kind eingesperrt - 1500 Euro Buße für Butzheimerin

Rommerskirchen · Weil sie der Lärm spielender Kinder störte, hatte die jetzt Verurteilte einen Jungen im Keller ihres Hauses eingesperrt.

Eine Frau aus Rommerskirchen-Butzheim ist jetzt vom Amtsgericht in Grevenbroich zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro verurteilt worden. Sie hatte sich in einem ungewöhnlichen Prozess wegen Nötigung verantworten müssen.

Laut den Ermittlungen der Behörden hatte sich die Butzheimerin über Kinderlärm geärgert, daraufhin einen Jungen in ihr Haus gezogen und dort in den Keller gesperrt. Konkret soll das Opfer zuvor nach Angaben von Rechtsanwältin Julia Offermanns zusammen mit anderen Kindern in Butzheim auf einer Straße gespielt haben. Die Rommerskirchener Juristin vertritt die Familie des betroffenen Jungen. Der aus dem Spielen resultierende Lärm soll der Anwohnerin ein Dorn im Auge gewesen sein. Deshalb zog sie das Kind angeblich von der Straße in ihr Haus und sperrte es dort in einen dunklen Kellerraum.

Die anderen Kinder ergriffen daraufhin die Flucht und informierten die Eltern des Jungen. Der Vater machte sich umgehend auf den Weg zum Haus der Angeklagten, um sie zur Rede zu stellen. Nach einer kurzen Diskussion über den Vorfall und das Verhalten der Frau konnte der Berufsfeuerwehrmann sein Kind mitnehmen. Anschließend rief er die Polizei und erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte daraufhin Anklage gegen die Frau erhoben. Jetzt im Prozess ging es nach Angaben von Rechtsanwältin Offermanns turbulent zu. Immer wieder hätte die Angeklagte zur Ordnung und Ruhe gerufen werden müssen, so die Juristin nach dem Ende des Verfahrens.

Letztlich beantragte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro. Für die Richterin war das offenbar nicht genug. Wegen fehlender Einsicht und Reue verurteilte sie die Angeklagte zu 1500 Euro Geldstrafe wegen Nötigung.

Auch das schien die Frau wenig zu beeindrucken. Sie polterte weiter und bedrohte laut Offermanns auch noch eine Zeugin, die den Vorfall mit dem Kind beobachtet hatte. Die Anwohnerin selbst hatte ihre Tat nicht als schwerwiegende Verfehlung angesehen. Nach Informationen unserer Zeitung betrachtete sie das Einsperren des Jungen verharmlosend lediglich als "erzieherische Maßnahme".

Mit dem gestern gesprochenen Urteil am Amtsgericht in Grevenbroich ist der Fall juristisch noch nicht abgeschlossen. Zum einen kann die Angeklagte gegen die Verurteilung noch Berufung einlegen, zum anderen wollen die Eltern des betroffenen Kindes auch noch eine Zivilklage gegen die Anwohnerin einreichen, wei ihnen die Geldbuße als Strafe allein nicht ausreicht.

Nach Angaben der Anwältin der Familie hatte die Tat der Butzheimerin für den Jungen nämlich erhebliche seelische Folgen. Angeblich leidet das Kind noch immer darunter, in dem dunklen Kellerraum für einige Zeit eingesperrt gewesen zu sein.

(mape)
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