Rommerskirchen Mehr Fördergeld für die Offenen Ganztagsschulen

Rommerskirchen · Das Land NRW erhöht 2015 zwei Mal die Förderung für die Offene Ganztagsschule (OGS). Dies sieht eine Änderung des OGS-Erlasses vor, die seit 1. Februar in Kraft ist. Seither beträgt die Grundförderung 711 Euro pro Kind und Schuljahr (bisher 700 Euro).

Ab 1. August wird der Betrag sogar auf 722 Euro erhöht. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist die Grundförderung auf 1421 Euro pro Kind (bisher 1400) Euro gestiegen und wird zum 1.

August auf 1442 Euro aufgestockt. Hinzu kommen Festbeträge, die statt der ausgewiesenen 0,1 Lehrerstellen abgerufen werden können, die die Landesförderung unter dem Strich um 30 auf demnächst 965 Euro pro Kind und Schuljahr erhöhen werden. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigt der Gesamtbetrag der Grundförderung von zuletzt 1890 auf demnächst 1946 Euro. Die Gemeinde hat auch ihren Eigenanteil erhöht: Der lag bei 410 Euro, ist ab 1.

Februar auf 416 Euro gestiegen und klettert ab 1. August auf 422 Euro. Die Elternbeiträge zur OGS hat der Rat bereits erhöht. Die neue Höchstgrenze wurde von 150 auf 170 Euro angehoben. Landesmittel werden laut von Monika Lange vom Schulverwaltungsamt für das Schuljahr 2015/2016 für 310 Kinder beantragt. Die Kinder müssen zum Stichtag - der erste Schultag nach den Herbstferien - an der OGS gemeldet sein.

(S.M.)
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