Rommerskirchen Memoriam-Gärten bald überall möglich

Rommerskirchen · Am Donnerstag wird der Rat eine neue Friedhofssatzung beschließen. Die bietet künftig generell die Möglichkeit, Memoriam-Gärten wie an der Nettesheimer Martinusstraße auch auf anderen Friedhöfen einzurichten.

Die Friedhofslandschaft wird sich auch in Rommerskirchen weiter verändern. Zu Beginn war alles doch noch sehr neu: Als im April 2014 der erste Memoriam-Garten auf dem Friedhof an der Martinusstraße eingeweiht wurde, rieb sich manch einer verwundert die Augen. Gut 100 Interessierte waren erschienen, Sekt wurde ausgeschenkt, und der eine oder andere Spötter vermisste allenfalls eine Tanzkapelle. Inzwischen sind gut anderthalb Jahre ins Land gegangen, der Nettesheimer Friedhofsgarten ist nichts Unvertrautes mehr, und bald könnte es Ähnliches auch auf den fünf anderen Friedhöfen der Gemeinde geben. Am Donnerstag wird der Rat hierfür die Voraussetzungen schaffen und eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung beschließen. Bürgermeister Martin Mertens kann sich "gut vorstellen, dass es einen solchen Memoriam-Garten auch auf anderen Friedhöfen gibt, etwa in Rommerskirchen".

Angesichts des sich auch im ländlichen Raum rasant vollziehenden Wandels der Bestattungskultur sind derartige Friedhofsgärten eine Alternative zur "klassischen" Beerdigung wie zur Urnenbestattung. Deren Zahl übertrifft auch in Rommerskirchen inzwischen die für die jahrhundertelang gängigen Erdbestattungen.

Die "Geschäftsbedingungen" für die Einrichtung von Friedhofsgärten finden sich nun in der neuen Satzung. "Das Konzept macht strengere Gestaltungsvorschriften nötig, als die Friedhofssatzung sie gegenwärtig noch vorsieht", begründet Tiefbauamtsleiter Rudolf Reimert den Änderungsbedarf. Um das Bild einer landschaftlichen Einheit zu wahren, sei "eine homogene Gestaltung der verschiedenen Grabstätten nötig", erläutert Reimert. Dreh- und Angelpunkt bleibt die Zusammenarbeit mit "einem fachlich qualifizierten Vertragspartner" - in Nettesheim ist es das Blumencenter Krüppel aus Allrath.

Dessen Chef Hermann-Josef Krüppel und sein Sohn Bernhard pflegen den Memoriam-Garten in Nettesheim auf einer Fläche von mehr als 500 Quadratmetern, die zudem noch erweitert werden kann. "Der Memoriam-Garten bietet eine Alternative, weg von der namenlosen Beisetzung, hin zu einem würdevollen Umgang mit den Verstorbenen", sagte Hermann-Josef Krüppel bereits 2013, als die Umgestaltung in Nettesheim begann. Womit zugleich eine weitere Bedingung klar ist: Anonyme Bestattungen sind dem Satzungsentwurf zufolge in Memoriam-Gärten grundsätzlich untersagt.

Die meisten vorgeschlagenen Neuerungen in der neuen Satzung rühren Rudolf Reimert zufolge daher, dass sich manche der bisherigen Vorschriften "in der Verwaltungspraxis als unhandlich erwiesen haben". Dies gilt zum Beispiel auch für das bisherige Verbot für Steinmetze, Friedhofsgärtner oder Bestatter, samstags oder vor Feiertagen länger als bis 13 Uhr zu arbeiten: Der entsprechende Passus soll komplett gestrichen werden, da "eine Begrenzung, insbesondere an Tagen vor Feiertagen, nicht dem zeitlichen Tätigkeitsrahmen der jeweiligen Gewerbetreibenden entspricht", wie es in der Begründung heißt.

(NGZ)
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