Rommerskirchen Mertens soll Ratsbeschluss beanstanden

Rommerskirchen · FDP hält Entscheidung, Ratsunterlagen erst wenige Tage vor einer Sitzung öffentlich zu machen, für bürgerunfreundlich und nicht mit dem Recht auf freie Berichterstattung vereinbar. Dem zweiten Vorwurf widerspricht der Bürgermeister.

 Rats- und Ausschussunterlagen sind meistens sehr umfangreich. Bürgern, die sich in Rommerskirchen frühzeitig vor Sitzungen informieren und in Themen einlesen möchten, bleibt dazu wenig Zeit.

Rats- und Ausschussunterlagen sind meistens sehr umfangreich. Bürgern, die sich in Rommerskirchen frühzeitig vor Sitzungen informieren und in Themen einlesen möchten, bleibt dazu wenig Zeit.

Foto: ssc

Wer sich in Rommerskirchen frühzeitig über Unterlagen informieren möchte, die der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung besprechen wird, braucht Geduld. Während Themen, Beratungsunterlagen und meist auch Beschlussempfehlungen der Verwaltung in anderen Kommunen mitunter schon fast zwei Wochen zuvor für interessierte Bürger im Internet einsehbar sind, war das in Rommerskirchen bislang erst sehr kurzfristig möglich. Die FDP mit ihrem Fraktionschef Stephan Kunz wollte das ändern, doch die Mehrheit des Rates war dagegen. Im nicht-öffentlichen Teil der jüngsten Ratssitzung stimmten nach NGZ-Informationen nur UWG und FDP für eine deutlich frühere Veröffentlichung, die Grünen enthielten sich. Die großen Fraktionen SPD und CDU ließen sich nur dazu bewegen, dass die Unterlagen künftig am Montagmorgen vor der in der Regel donnerstags stattfindenden Sitzung im Bürgerinformationssystem im Internet (www.rommerskirchen.de) freigeschaltet werden. Den Kompromiss hatte Bürgermeister Martin Mertens vorgeschlagen.

Stephan Kunz hält die Entscheidung nicht nur für bürgerunfreundlich, sondern für unrechtmäßig. In einem Schreiben hat er den Bürgermeister aufgefordert, den Ratsbeschluss zu beanstanden. Zwar gebe es keine gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Ratsunterlagen. Der Liberale sieht aber die Pressefreiheit beschnitten. "Die Argumentation und Begründung der antragablehnenden Fraktionen, nämlich die explizite Absicht, mit der späten Veröffentlichung von Ratsunterlagen eine frühere Berichterstattung durch die Presse zu verhindern, um auf eventuelle Rückfragen inhaltlich vorbereitet zu sein, ist nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen das verfassungsgemäß verankerte Recht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes", schreibt Kunz. Danach werde der Presse das freie Recht auf Beschaffung von Informationen eingeräumt und insbesondere das rechtmäßige Erlangen und Verbreiten dieser Informationen geschützt. Kunz: "Mit dem Ratsbeschluss wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Berichterstattung zu lenken."

Bürgermeister Mertens hätte nach eigener Aussage kein Problem mit einer früheren Veröffentlichung. Er sieht indes keinen Anlass, den Ratsbeschluss wie von Kunz gefordert zu beanstanden, weil er aus seiner Sicht nicht gegen geltendes Recht verstößt. Die Gemeindeordnung sehe lediglich vor, dass Zeit, Ort und Tagesordnung (ohne die Beratungsunterlagen) öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Dass in Rommerskirchen über das Bürgerinformationssystem die verschriftlichten Vorlagen überhaupt veröffentlicht werden, "ist lediglich als Service für die Bürger (und natürlich auch für die Presse) zu verstehen, jedoch nicht gesetzlich angelegt", argumentieren Mertens und sein Rechtsamtsleiter Gregor Küpper. Da die Ratssitzungen öffentlich seien, könne sich die Presse allein aus dem Sitzungsinhalt ausreichend informieren.

(ssc)
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