Nachbarschaftsstreit in Rommerskirchen Jeder Hahnenschrei wird protokolliert

Rommerskirchen · In dem seit Jahrzehnten anhaltenden Nachbarschaftsstreit müssen die Kläger jetzt dokumentieren, wie oft der Hahn "Simaul" tatsächlich kräht. Ein Urteil des Amtsgerichts Grevenbroich wird es erst im Sommer geben.

Der Hahn "Simaul" darf bis auf weiteres weiterkrähen, allerdings wird dies demnächst protokolliert. Eine Entscheidung des Amtsgerichts Grevenbroich, ob oder wie seine Halter Rolf und Waltraud Moser die von Simaul ausgehenden Geräuschemissionen "eindämmen" müssen, wird erst am 21. Juli ergehen.Der Klägerin gab das Gericht daher auf, während der kommenden vier Wochen etwa eine Woche lang Protokoll zu führen, wann genau der Hahn wie oft schreit. Gibt es hier ein Ergebnis, haben die Beklagten drei Wochen Zeit, dies mit ihrer Sicht der Dinge zu konfrontieren.

Um bereits jetzt zu einem Urteil zu kommen, war Richterin Lena von Papen-Hubold am Mittwoch die Faktenlage zu dünn - insbesondere auf Klägerseite. Die Klage führt eine unmittelbare Nachbarin der Mosers, während ihr Mann als Zeuge fungiert - der am Mittwoch nicht aufgerufen wurde und den Gang der Verhandlung vor der verschlossenen Saaltür verfolgen musste. Dass auch die Klageerwiderung noch substanziierter sein könnte, mochte Norbert Gand nicht gelten lassen: Wesentlich sei, dass "die Klage unschlüssig und eigentlich abweisungsreif" sei, betonte der Grevenbroicher Rechtsanwalt, der die Mosers seit gut drei Jahrzehnten in dem sich an den unterschiedlichsten juristischen Fragen entzündenden und an ihnen nährenden Nachbarsschaftsstreit vertritt. Ein Beispiel: Erst am vergangenen Wochenende wurde das Ordnungsamt der Gemeinde von Klägerseite aus alarmiert, nachdem die anscheinend eine Brandgefahr fürchtete, da bei Mosers gegrillt wurde.

Dass es eigentlich der Mann der Klägerin sei, von dem laut von Waltraud Moser die Feindseligkeiten ausgingen, sprengte ebenso den Rahmen des zu verhandelnden Falls, wie die von der Klägerin gehegte Hoffnung, die Streitigkeiten irgendwann einmal belegen zu können. Immerhin seien die Nachbarn vor Jahrzehnten geradezu befreundet gewesen, sagte die Klägerin - ohne Widerspruch bei den Mosers zu ernten. Wobei der Richterin indes missfiel, dass beide Seiten sich während ihrer an den Anwälten und dem Gericht vorbei geführten Unterhaltung zunächst unentwegt duzten.

Der von Gand angeregten Moderation konnte Klägeranwalt Peter Wingerath im konkreten Fall nur wenig abgewinnen, da ihm dann sein Zeuge als an einem solchen Verfahren zwangsläufig Beteiligter verloren ginge - worin ihm Gand widersprach. Simaul scheint nach Aussage der Klägerin in der Tat "ein schneidiger Kikeriki" zu sein, wie der Richter des "Königlich-Bayerischen Amtsgerichts" in der 1969 ausgestrahlten ersten Folge der ZDF-Kultserie formulierte. "Der Hahn kräht nicht, er schreit bis zu 15 Mal hintereinander", gab die das Tier für geradezu krank haltende Klägerin zu Protokoll. Waltraud Moser zufolge ist Simaul nicht lauter als sein Vorgänger - der es nie zum Gegenstand eines Rechtsstreits gebracht hatte.

Im konkreten Fall kommt es der Richterin zufolge auf zwei Rechtsbegriffe an, und zwar die "Wesentlichkeit" der vom Hahn ausgehenden Geräusche und deren "Ortsüblichkeit". Erst wenn die Emissionen "wesentlich" wären, müsste geprüft werden, ob sie "ortsüblich" sind. Sind sie "nicht wesentlich", kommt es auf die Ortsüblichkeit nicht mehr an -die Klage würde abgewiesen.

(NGZ)
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