Rommerskirchener fühlen sich gestört Streit um Hahn geht jetzt vor Gericht

Rommerskirchen · Hahn Simaul muss kommenden Mittwoch zwar nicht vor dem Amtsgericht Grevenbroich erscheinen, wohl aber seine Halter Rolf und Waltraud Moser. Im ländlichen Villau steht Emissionsschutz gegen Tierschutz.

Ein gutes halbes Jahr lang hatten Rolf und Waltraud Moser gehofft, dass der im Frühjahr 2017 eskalierte Konflikt mit ihren Nachbarn sich womöglich beruhigt hätte. Vergebens, denn am kommenden Mittwoch, 11. April, wird nun das Amtsgericht Grevenbroich über das weitere Geschick von Simaul, dem knapp zweieinhalb Jahre alten Hahn der Mosers, entscheiden.

Der ist dem Anwohner-Ehepaar nach wie vor zu laut, wobei in ihrer Klageschrift allerdings nicht mehr explizit die Rede von einer Abschaffung des Hahns ist, sondern lediglich davon, dass die Mosers dazu verurteilt werden sollen, das Krähen des Hahns zu nächtlicher Zeit zu verhindern. Vertreten werden beide Seiten von bekannten Grevenbroicher Rechtsanwälten: Die Klageschrift stammt aus der Kanzlei der Anwälte Michael Hintzen und Peter Wingerath, nachdem die lärmempfindlichen Nachbarn inzwischen die Kanzlei gewechselt haben. In finanzieller Hinsicht wird von den Mosers der Betrag von 147,56 Euro gefordert.

Für die Beklagten weist Norbert Gand die Behauptungen der Kläger zurück. Juristischer Kern des Streits ist die Frage, ob es sich im Bereich der Hellenbergstraße, an der beide Parteien seit Jahrzehnten Tür an Tür leben, um ein allgemeines oder gar ein reines Wohngebiet handelt, oder ob die von dem Hahn ausgehenden Emissionen geduldet werden müssen, weil die ortsübliche Nutzung auch die Haltung des im ländlichen Raum nun mal nicht völlig fremden Federviehs umfasst.

Rolf und Waltraud Moser halten derzeit acht Hühner und einen Hahn - wobei dessen verstorbener Vorgänger es offensichtlich nicht geschafft hat, Gegenstand einer Klage zu werden. Während der Klagevertreter bestreitet, dass es in Villau heutzutage noch landwirtschaftliches Nutzvieh gibt, führt Anwalt Gand nicht weniger als neun Familien aus dem Umfeld auf, bei denen noch Hühner gehalten würden. Obendrauf wird in der Erwiderung auf die Klageschrift noch der "Gänsepeter" Peter Eßer gepackt, der in nicht geringer Entfernung etliche tausend Tiere hält, die kaum anders, denn als landwirtschaftliches Nutzvieh beschrieben werden können. Maßnahmen gegen das Krähen stünden dem Tierschutz entgegen, heißt es in der Klage-Erwiderung von Gand.

Rundweg falsch sind Rolf Moser zufolge Aussagen der Gegenseite, wonach der Hahn nicht selten schon um vier Uhr, oder sogar schon um zwei Uhr nachts zu Wort meldet. "Der Hahn richtet sich nicht nach Uhrzeiten: Wenn es morgens dämmert, kräht er - und das ist im Sommer früher als im Winter", sagt Moser. Nicht mehr die Rede ist dem Ehepaar Moser zufolge von den im vergangenen Jahr noch monierten Fröschen, die sie auf ihrem weitläufigen Grundstück ebenfalls halten - wenn sie denn da sind. "Frösche wandern zu und wieder ab. Im Winter sind sie weg", sagt Waltraud Moser. Ohnehin ist sie von einen ganz anderen Grund für den Streit überzeugt. "Es geht um uns und nicht um den Hahn. Nach dem Hahn ist vor dem Hahn", zweifelt sie an einem schnellen Ende des Nachbarschaftsstreits.

(NGZ)
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