Rommerskirchen Wegen Lkw-Kartell: Gemeinde klagt

Rommerskirchen · Gregor Küpper, Chefjurist im Rommerskirchener Rathaus, ist zuversichtlich, dass eine Schadensersatzklage gegen Iveco erfolgreich sein wird. Dormagen und Neuss wollen mit anderen gegen das einstige "Lastwagen-Kartell" vorgehen.

 Wegen dieses 2011 von der Firma Iveco gekauften Löschfahrzeugs LF 16/12 will die Gemeinde noch in diesem Jahr Klage auf Schadensersatz einreichen. Die Sachverhaltsfeststellung hält Gregor Küpper, der Chefjurist der Gemeinde, angesichts des vorliegenden Gutachtens für unproblematisch.

Wegen dieses 2011 von der Firma Iveco gekauften Löschfahrzeugs LF 16/12 will die Gemeinde noch in diesem Jahr Klage auf Schadensersatz einreichen. Die Sachverhaltsfeststellung hält Gregor Küpper, der Chefjurist der Gemeinde, angesichts des vorliegenden Gutachtens für unproblematisch.

Foto: Gemeinde

Im Juli 2016 hat die EU-Kommission Bußgelder in Höhe von 2,93 Milliarden Euro gegen die am so genannten "Lkw-Kartell" beteiligten Unternehmen verhängt. Betroffen sind hiervon Iveco, Volvo-Renault, Daimler und DAF, wobei lediglich MAN als Kronzeuge ohne Bußgeld geblieben ist.

Der Zeitraum, in dem unerlaubte Preisabsprachen erfolgt sind, liegt in den Jahren 1997 bis 2011. Inzwischen klagen Spediteure und andere Abnehmer gegen die am Kartell Beteiligten auf Schadensersatz. Dies gilt auch für Kommunen, die während des genannten Zeitraums beispielsweise Feuerwehrfahrzeuge gekauft haben. Die Gemeinde bereitet nach Auskunft von Rechtsamtsleiter Gregor Küpper eine Klage ge gegen Iveco vor: Von dem Unternehmen hat sie 2011 ein beim Löschzug Rommerskirchen stationiertes Löschfahrzeug LF 16/12 gekauft. Küpper kam mit der Materie "Lkw-Kartell" in Berührung, als er noch als Rechtsanwalt für die Kanzlei Kapellmann und Partner in Mönchengladbach tätig war. "Man kann das Geld nicht liegen lassen, wenn man weiß, da ist ein Kartell unterwegs", ist seine Überzeugung.

Für die Erstellung eines vom Städte- und Gemeindebund empfohlenen Schadensgutachtens hat Küpper auch innerhalb des Rhein-Kreises Neuss geworben. Bundesweit haben sich nach seinen Worten dafür bereits 1164 Städte und Gemeinden entschieden. Anders als etwa Neuss oder die Nachbarstadt Dormagen will Rommerskirchen allerdings im Alleingang klagen, wie Küpper deutlich macht. Der seit September 2016 für die Gemeinde tätige Jurist hält dies angesichts der möglichen Dauer einer wie auch immer gearteten Sammelklage wie auch angesichts des "überschaubaren Schadens" für effektiver.

Ein von der Firma Lademann & Associates eingeholtes Gutachten nämlich hat ergeben, dass in Rommerskirchen lediglich das genannte LF 16/12 betroffen ist, wobei der reine Schaden auf exakt 3673,13 Euro beziffert wird. Inklusive aller womöglich anfallenden Nebenkosten könnte sich die Summe im für die Gemeinde günstigsten Fall auf nicht ganz 10.000 Euro erhöhen. "Erste Urteile gibt es schon", die Gregor Küpper zuversichtlich stimmen, dass ein Alleingang der Gemeinde von Erfolg gekrönt sein wird. "Es gibt bisher keinen Fall, dass eine Kommune geklagt und verloren hätte", sagt er.

Gemeinsam mit anderen klagen wollen dagegen Neuss und Dormagen. Nach Auskunft des Neusser Pressesprechers Peter Fischer sind in der Kreisstadt 19 Fahrzeuge betroffen, überwiegend solche der Feuerwehr. Die Schadenssumme beläuft sich Fischer zufolge allein für die Stadt auf 180.000 bis 200.000 Euro. Neuss habe gemeinsam mit 28 weiteren Kommunen einen Klageanwalt beauftragt. Über das weitere Vorgehen soll Ende April beraten werden. Betroffen sind auch die Stadtwerke und die Abfall- und Wertstofflogistik (AWL), die die Schadensersatzfrage indes in eigener Regie angingen.

Auch die Stadt Dormagen hat sich nach den Worten ihres Sprechers Max Laufer "mit anderen Kommunen zusammengetan". Sie habe die Düsseldorfer Kanzlei Fieldfisher beaufragt, entsprechende Ansprüche geltend zu machen. "Der Schaden der Stadt Dormagen beläuft sich auf rund 80.000 Euro", sagt Laufer.

(NGZ)
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