Solingen 20-Jährigen verfolgt und mit Messerstich verletzt

Solingen · Seit gestern muss sich ein 50-jähriger Mann vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag.

Erst mit dem Bus, dann mit der Regionalbahn - der Weg, auf dem der Angeklagte seinen 20-jährigen Freund am Abend des 29. Oktober vergangenen Jahres verfolgte, führte von Leverkusen letztlich bis an den Solinger Hauptbahnhof. Auch, als der junge Mann aus der Bahnhofshalle trat, wurde er bis in die Unterführung verfolgt. Dort soll der 50-jährige Mann aus Brühl dann zugestochen haben. Seit gestern muss er sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor der 5. großen Strafkammer beim Landgericht in Wuppertal verantworten. Sieben weitere Prozesstage sind bereits terminiert.

Die Anklage geht davon aus, dass ein Streit um 1000 Euro der Grund für die Auseinandersetzung im Tunnel waren, denen letztlich zwei Security-Mitarbeiter der Deutschen Bahn ein Ende bereiteten. Der junge Mann wurde durch einen Stich im Bauch verletzt, vier Zentimeter weit drang die Messerklinge ein. "Ich bring dich um, ich schlitz dich auf". Mit diesen Worten soll der Angeklagte seinen Freund aufgefordert haben, ihm 1000 Euro zurückzugeben, die er ihm vorher geliehen haben will.

Der 50-Jährige soll zunächst auf die Herzgegend bei seinem Opfer gezielt haben. Der 20-Jährige, so die von Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt gestern verlesene Anklage, konnte jedoch den Angriff zunächst abwenden, bevor ihn die 13-Zentimeter lange Messerklinge dann doch im Bauchraum verletzte. Als der Angeklagte die beiden Sicherheitsleute der Bahn sah, soll er das Messer in seiner Umhängetasche versteckt haben.

In welchem Verhältnis Täter und Opfer zueinander standen, muss im Laufe des Verfahrens geklärt werden. Das Gericht will hierzu auch die Daten auf den Mobiltelefonen und einem Laptop des Angeklagten vom Bundeskriminalamt auswerten lassen. Das Opfer soll zunächst Einladungen und Geschenke des wesentlich älteren Mannes angenommen, später jedoch die Annäherungsversuche abgelehnt haben. Ob der Angeklagte daraufhin das Geld zurückforderte, muss sich im Laufe des Verfahrens, in dem der 20-Jährige als Nebenkläger auftritt, herausstellen.

Nächster Prozesstag: 22.Mai.

(aki)
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