Solingen Bewährungsstrafen nach Bankrott der Firma

Solingen · Viele Zeugen tummelten sich im Amtsgericht. Sie waren gekommen, um zu der Pleite einer Solinger Metallfirma auszusagen. Doch weil die Angeklagten die Mehrzahl der Vorwürfe bestätigten, befragte das Gericht letztlich nur den Insolvenzverwalter des Betriebes. Dessen Geschäftsführer, zwei Brüder im Alter von 45 und 34 Jahren, mussten sich wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott und Untreue, der Jüngere auch wegen Betrugs verantworten. Das Gericht verhängte schließlich Haftstrafen von zwei und eineinhalb Jahren auf Bewährung.

Ein weiteres Verfahren gegen den Vater der beiden, der ebenfalls im Unternehmen gearbeitet hatte, wurde gegen Zahlung von 300 Euro eingestellt. Der Mann hatte während des Insolvenzverfahrens mit einem seiner Söhne einen Kältetrockner auseinandergebaut. Vor Gericht beteuerte er, dass das Gerät nicht Gegenstand der Insolvenzmasse gewesen sei.

Die Straftaten, die die Anklageschrift den Solingern zur Last legte, sollen diese zwischen 2010 und 2012 verübt haben: Nachdem die Unternehmensgruppe die Insolvenz beantragen musste, hatte der heute 45-Jährige Inventar aus der Insolvenzmasse im Wert von 96.000 Euro gekauft und eine neue GmbH gegründet, deren Geschäftsführer sein Bruder war. Die erste Ratenzahlung registrierte der Insolvenzverwalter jedoch erst nach über einem Jahr. Da jedoch war auch die Nachfolgefirma wieder überschuldet. Die Staatsanwaltschaft warf dem neuen Geschäftsführer vor, er habe nie die Absicht gehabt, Schulden zu begleichen. Vielmehr sei schon früh erkennbar gewesen, dass eine weitere Insolvenz unausweichlich sei. Das bestätigte auch der Insolvenzverwalter. Eine absichtliche Täuschung bestritt der Jüngere der Brüder jedoch bis zuletzt.

Die Anklage legte den Solingern außerdem zur Last, Maschinen beiseite geschafft zu haben. Beträge, die der Firma zustanden, seien auf ein Privatkonto geflossen. Das diente dazu, das zur Zwangsversteigerung stehende Haus des Älteren zurückzukaufen. Allerdings seien von diesem Konto auch Zahlungen an Arbeitnehmer des Betriebes geflossen, hob die Verteidigung hervor.

(RP)
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