Solingen Bis zu 133.000 Euro Eigenheimförderung

Solingen · Landesbausparkasse informiert über öffentliche Zuschüsse für die eigenen vier Wände.

Wer in die eigenen vier Wände ziehen will, kann auch in diesem Jahr Unterstützung durch öffentlichen Mittel bekommen. Dies teilt die Landesbausparkasse (LBS) mit. Da die Immobilienpreise in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich sind, wurden alle Orte in drei Preiskategorien eingeteilt. Danach richtet sich die Höhe der Grundförderung. Solingen gehört in die oberste Kategorie. Zudem kann ein Stadtbonus genutzt werden. "Gefördert wird in Solingen der Neubau und auch der Erwerb gebrauchter Immobilien", erläutert LBS-Gebietsleiter Georg Görnert. Beispielsweise beträgt das maximale Neubaudarlehen für eine vierköpfige Familie in Solingen 133.000 Euro. Es setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Baudarlehen, einem Starterdarlehen von 10.000 Euro sowie einem Kinderbonus von 10.000 Euro je Kind. Dazu kommen weitere 10.000 Euro für barrierearmes Bauen. Das Darlehen wird in den ersten fünf Jahren mit lediglich 0,5 Prozent verzinst, hinzu kommt ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5 Prozent.

Auch bei gebrauchten Immobilien ist eine Förderung möglich. Gebrauchte Objekte vor Baujahr 1995 müssen so modernisiert werden, dass sie weniger als 150 Kilowattstunden Energie pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche verbrauchen. Wegen dieser Vorgabe beträgt das maximale Darlehen für die vierköpfige Familie 100.400 Euro. Bei Wohnungen ab Baujahr 1995, die ja bereits die erste Wärmeschutzverordnung erfüllen, sind es etwas weniger. Die Fördersumme beträgt hier maximal 89.100 Euro, so die LBS. Wird ein vorhandenes Gebäude in neuen Wohnraum umgewandelt, können hierfür ebenfalls öffentliche Mittel in die Finanzierung eingebaut werden.

Um die öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen zu können, gelten neben Einkommensgrenzen auch noch andere Voraussetzungen. Gebietsleiter Georg Görnert empfiehlt dringend, sich vor dem Unterschreiben eines Kaufvertrages über die Möglichkeiten zu erkundigen. Auskunft erteilen neben der LBS beispielsweise auch die örtlichen Wohnungsämter.

(red)
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