Solingen Bürger skeptisch beim Thema Windräder an der Talsperre

Solingen · Wie ist der Stand der Planungen für die Windräder an der Sengbachtalsperre? 70 Bürgerinnen und Bürger wollten das wissen und fanden sich in der Turn- und Festhalle Burg an der Hasencleverstraße ein. Bezirksbürgermeister Paul Westeppe und Waldemar Gluch, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität (ASUKM), hatten zur Informationsveranstaltung eingeladen.

Wie kann der bestehende Flächennutzungsplan, der stadtweite Bauleitplan, geändert werden, um ökonomisch und ökologisch sinnvolle Flächen für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen? Das Baugesetzbuch sieht nach dem Aufstellungsbeschluss die frühzeitigte Information der Bürger vor. Karl-Heinz Schmidt, Leiter des Stadtdienstes Planung, erläuterte die nächsten Schritte: "Wenn der Planentwurf feststeht, wird er einen Monat lang der Öffentlichkeit zugänglich gemacht." Erst danach würde der Rat den neuen Flächennutzungsplan beschließen, der durch Genehmigung der Bezirksregierung in Kraft träte. Karl-Heinz Schmidt erklärte, dass seit 1997 im Baugesetzbuch die Privilegierung von Windkraftanlagen in Außenbereichen vorgesehen ist. Die Kommunen hätten die Möglichkeit, dies zu steuern, indem sie Konzentrationszonen für Windkraftanlagen benennen. Seinerzeit fiel die Wahl auf die Standorte Auf der Geleichten und Altenfeld in Gräfrath sowie Halfeshof.

Oliver Thomas von der Firma BBB Umwelttechnik sollte im Auftrag der Stadt neue geeignete Flächen für solche Konzentrationszonen identifizieren. Dabei stand die "Ermittlung der Windhäufigkeit" im Fokus. Die Ergebnisse wurden abgeglichen mit den verfügbaren Flächen. Danach erscheinen mehrere Teilflächen an der Sengbachtalsperre als potentiell geeignet, 3000 Volllaststunden pro Jahr seien hier realistisch. Zugleich brachte die Untersuchung die Erkenntnis: "Die Ende der 1990er Jahre ausgewiesenen Flächen kommen als Standorte nicht mehr infrage."

Johannes Fritz von der Firma "ecoda" ist mit der "artenschutzrechtlichen Prüfung" beauftragt, deren Ergebnisse in den Umweltbericht zum Flächennutzungsplan einfließen. Er hat eine Liste im Gebiet vorkommender Arten erstellt und geprüft, ob "Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz" abzusehen sind, also die Tötung, Störung sowie die Beeinträchtigung der Fortpflanzung und der Ruhezonen von Tieren.

Aktuell läuft die sogenannte "Artenschutzprüfung II", bei der Maßnahmen entwickelt werden, um Verbotstatbestände zu vermeiden, beispielsweise durch ausreichenden Abstand zu Brutplätzen von "windenergieempfindlichen Arten". Überzeugt sind die Anwohner indes noch nicht: Ein Mitglied des Schlossbauvereines merkte unter großem Applaus an: " Ich habe mich noch immer nicht an den Anblick der Fernsehtürme in Witzhelden gewöhnt. Was wohl die Besucher von Schloss Burg dazu sagen, wenn da noch zwei Windräder dazukommen?"

(RP)
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