Solingen Den "Sparkommissar" vermeiden

Solingen · Der Finanzausschuss und die Mitglieder des Stadtrates entscheiden über den Etat 2016 und den Haushaltssanierungsplan. Bis zur Genehmigung durch die Bezirksregierung gilt das "Nothaushaltsrecht".

Das Loch in der städtischen Kasse ist deutlich höher als zunächst erwartet. Auf rund 58 Millionen Euro summiert es sich im Haushalt 2016. "Das liegt an den Kosten für Flüchtlinge, insbesondere aber fällt die Erstattung des Landes zurzeit nicht so hoch aus wie wir uns das wünschen", erklärt Ulrike Büker, Leiterin des städtischen Finanzmanagements.

Rund 10.000 Euro pro aufgenommenen Flüchtling würden nicht ausreichen. Alles sei aber noch im Fluss, und mit Blick auf das Jahr 2018 geht Büker trotz des großen Defizites in diesem Jahr davon aus: "Wir werden den Stärkungspakt erfüllen. 2018 schaffen wir den Haushaltsausgleich."

Gelingt das nicht, wäre das fatal. Denn den Stärkungspakt-Kommunen drohen bei einer Gefährdung des vereinbarten Konsolidierungsweges die Nichtauszahlung oder gar die Rückzahlung der zugesagten beziehungsweise schon geflossenen Landeshilfen. Immerhin bekommt die Klingenstadt jedes Jahr knapp 22 Millionen Euro vom Land, nachdem sie 2014 in die zweite Stufe des Stärkungspaktes aufgenommen worden ist. Überdies droht ein "Sparkommissar", sollte die Konsolidierung der städtischen Finanzen scheitern. Das will man vermeiden. Zunächst einmal muss der Stadtrat aber den Haushalt 2016 und den dazugehörigen Haushaltssanierungsplan (HSP) verabschieden. Dazu treffen sich die Mitglieder des Finanzausschusses am Montag, 15. Februar, zur Etatklausur ab 9 Uhr im kleinen Konzertsaal des Theater und Konzerthauses. Am Donnerstag, 18. Februar, wird der Stadtrat - so der Plan - das Zahlenwerk verabschieden und der Bezirksregierung in Düsseldorf zur Genehmigung vorlegen. "Das wird rund drei Monate dauern. Ich hoffe, dass der Haushalt der Stadt im Laufe des zweiten Quartals genehmigt wird", sagt Ulrike Büker.

Die Zahlen insgesamt sind jedenfalls so gestaltet, dass ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich werden soll. So lange aber die Aufsichtsbehörde den Etat 2016 nicht genehmigt, gilt in der Solinger Stadtverwaltung das sogenannte "Nothaushaltsrecht". Das heißt, der Haushalt darf trotz Ratsbeschluss nicht in Kraft treten, zudem gelten die strikten Regelungen der "vorläufigen Haushaltsführung". Kämmerer Ralf Weeke will in diesem Zusammenhang Gelder "zunächst nur zu 50 Prozent freigeben" und strenge Maßstäbe für die Haushaltsbewirtschaftung setzen. Gibt es aber gesetzliche beziehungsweise rechtliche Verpflichtungen oder droht der Stadt oder einem Dritten wirtschaftlicher Schaden, "dann wird auch zu 100 Prozent gezahlt", sagt die Leitern des Finanzmanagements.

Irritationen wie 2015 beispielsweise mit dem Streichen des Zuschusses für den Cow Club will man damit dieses Jahr vermeiden.

(uwv)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort