Solingen Drogenhandel: Solinger zu hoher Haftstrafe verurteilt

Solingen · Fünf Jahre und zehn Monate Gefängnis - so lautet das Urteil des Landgerichts Wuppertal gegen einen Solinger für den "Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" in Verbindung mit Waffen. Das Betäubungsmittelgesetz sieht dafür mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe vor. Das Gericht kam damit der Forderung der Staatsanwältin nach.

Die Kammer ist überzeugt, dass es sich bei der Erklärung des Angeklagten für die in seiner Wohnung sichergestellten 300 Gramm Marihuana um eine "unwahre Schutzbehauptung" handele. Der 44-Jährige hatte erklärt, die Drogen vom Betreiber einer Plantage geschenkt bekommen, keine Kenntnis über ihren Wirkstoffgehalt gehabt und nicht damit gehandelt zu haben.

Dies sah der Richter als widerlegt an. Die Kammer ist sicher, dass der Angeklagte die Betäubungsmittel angekauft hat, um damit zu handeln. Eine solche Menge könne nicht für den Eigenbedarf vorgesehen sein - zumal der Angeklagte nach eigener Aussage zwar Amphetamine und Crystal Meth konsumierte, aber kein Marihuana.

Eine anonyme E-Mail hatte die Ermittler auf die Spur des Mannes gebracht. Bei der Durchsuchung von dessen Wohnung in der Solinger Südstadt hatte die Polizei 311 Gramm Marihuana, 26 Gramm Amphetamine, 76 Ecstasy-Pillen sowie mehr als 200 LSD-Trips gefunden. Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von einem "Gemischtwarenladen". Ferner hatten die Ermittler ein Notizbuch mit Mengenangaben, Feinwaagen, Verpackungsmaterial, zahlreiche Handys und Prepaid-Karten sowie 15.500 Euro Bargeld sichergestellt. Neben dem Marihuana hatten sich in einer Sporttasche fünf größere Messer befunden. Das Gericht sah dies als Indiz, dass diese beim Handel mit Drogen auch eingesetzt werden sollten.

Ein weiteres Indiz für den Drogenhandel sah die Kammer im in der Wohnung gefundenen Bargeld, darunter ein falscher 500 Euro-Schein. Dessen Herkunft konnte der Angeklagte aus Sicht des Gerichtes nicht glaubhaft erklären. Ein Teil des Geldes soll vom Vater stammen, ein weiterer aus dem Verkauf zweier Fahrräder. Das Gericht geht davon aus, dass die verbleibenden 8.500 Euro aus Drogengeschäften oder anderen illegalen Quellen stammen.

Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer gefordert, "den Täter und nicht die Taten" zu bestrafen. Er beschrieb den Angeklagten als hilfsbereiten Normalbürger, der erst im Jahr vor seiner Festnahme im Juni 2015 exzessiv Drogen konsumierte, nachdem er seine Arbeit verloren hatte. Für einen Verkauf des Marihuanas hätten sich keine Hinweise gefunden. Er plädierte, den Fall als "minderschwer" zu behandeln und forderte eine Bewährungsstrafe samt Haftentlassung.

Der Angeklagte beteuerte: "Mein Leben ist mir mit der Arbeitslosigkeit entglitten". Erst in der Haft sei er "wach geworden", und ihm wurde bewusst, "sein Leben kaputtgemacht" zu haben. Im Gefängnis sei ihm der Entzug von Drogen gelungen. "Ich hoffe auf die Chance, in ein normales Leben zurückzufinden", hatte er vor der Urteilsverkündung gesagt.

(RP)
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