Solingen Erster Salafist soll seine Strafe absitzen

Solingen · Bislang gab es bei den Salafisten-Prozessen nur Bewährungsstrafen. Am Dienstag verhängte das Amtsgericht erstmals eine Haftstrafe ohne Bewährung. Ein 34-Jähriger soll ein Jahr und drei Monate hinter Gitter. Der Mann zeigte keine Reue.

 Polizisten nahmen im Mai 2012 Dutzende Salafisten fest.

Polizisten nahmen im Mai 2012 Dutzende Salafisten fest.

Foto: Mak (Archiv)

Auch wenn sich der Strafrahmen ungefähr in dem Bereich bewegte, den es bereits bei früheren Salafisten-Prozessen gegeben hatte, könnten die Konsequenzen diesmal für einen 34-jährigen Hamburger weit gravierender sein. Und das hat Gründe.

Das Amtsgericht Solingen verurteilte den Mann am Dienstag zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten — ohne Bewährung. Der 34-Jährige hatte bei den schweren Ausschreitungen radikaler Muslime am 1. Mai 2012 vor dem Rathaus Steine geworfen.

Der Hamburger, der 1994 als Spätaussiedler nach Deutschland kam und 2004 während eines Gefängnisaufenthaltes in anderer Sache zum Islam konvertierte, war zwar geständig, die Steine geworfen zu haben. Von der Tat distanzieren wollte sich der Mann aber nicht. "Ich bin stolz darauf und würde es wieder tun", sagte der 34-Jährige vor Gericht.

Er behauptete, am 1. Mai 2012 "spontan" nach Solingen gereist zu sein, da er die Ehre des Propheten Mohammed durch eine Kundgebung der rechten Partei Pro NRW in Gefahr gesehen habe. Als die Rechten dann vor dem Rathaus Mohammed-Karikaturen zeigten, eskalierte die Situation.

"Darauf steht nach islamischem Recht die Todesstrafe", begründete der Angeklagte am Dienstag die damalige Straßenschalacht. Knapp 60 Salafisten aus ganz Deutschland, darunter auch der Hamburger, griffen Polizisten an. Mehrere Beamte wurden verletzt.

Nach Überzeugung der Ermittler war dieser Gewaltausbruch aber keineswegs spontan. So ergab die Vernehmung eines anderen Salafisten, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, dass schon vor Beginn der Demo unter den Radikalen abgesprochen war, öffentlich gezeigte Karikaturen herunterzureißen".

Tatsächlich fand die Polizei bei einer Durchsuchung der damaligen Salafisten-Moschee an der Konrad-Adenauer-Straße im Anschluss an die Straßenschlacht "Waffen in erschreckender Zahl", wie ein Beamter des Staatsschutzes gestern sagte. So wurden bei den Salafisten etliche Messer sichergestellt. Auch der gestern verurteilte Hamburger trug ein Messer bei sich.

Der Mann, der früher vor allem durch Diebstähle auffiel, radikalisierte sich nach seinem Übertritt zum Islam. Er verkehrte in Hamburg in einer Moschee, in der früher die Attentäter des 11. September ein- und ausgingen. Diese Moschee wurde von den Sicherheitsbehörden 2010 geschlossen. Zu dieser Zeit saß der Hamburger in Pakistan in Haft. Dass er dort eine Terrorausbildung absolvierte, konnte ihm — wie anderen aus dem Umfeld der Hamburger Moschee — zwar nicht nachgewiesen werden. Nach seiner Abschiebung nach Deutschland erhielt der 34-Jährige aber ein Ausreiseverbot, das bis heute gilt.

Der Anwalt des Mannes kündigte gestern Berufung an. Auch die Staatsanwaltschaft, die eine höhere Strafe verlangt hatte, will das Urteil anfechten.

Nach Ansicht der Fahnder radikalisiert sich die Salafisten-Szene, die auch in Solingen weiter existiert, zusehends. So wurde am Rande des gestrigen Verfahrens bekannt, dass der Befehl zu einem gerade noch vereitelten Mordanschlag auf den Chef von Pro NRW im März aus Pakistan kam. Nach den Krawallen in Solingen und vergleichbaren Ausschreitungen in Bonn, an denen der gestern Verurteilte ebenfalls beteiligt war, hätten die Salafisten ihre Taktik geändert, sagte ein Ermittler. So sollten von da an gezielte Morde verübt werden.

(RP)
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