Mordprozess in Wuppertal Lange Haftstrafen für vier Angeklagte im Fall Hanaa S.

Wuppertal · Das Landgericht Wuppertal hat zwei Männer wegen Mordes an der Solingerin Hanaa S. zu langen Haftstrafen verurteilt. Zwei weitere Männer müssen wegen Beihilfe ins Gefängnis. Nach der Verurteilung kam es zu Tumulten.

Hanaa S. - "Mordprozess ohne Leiche" in Wuppertal
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Hanaa S. - Mordprozess in Wuppertal

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Mit einem Eklat endete am Donnerstag der Prozess wegen Mordes der Hanaa S. vor dem Wuppertaler Landgericht. Mehrere Angehörige des Opfers waren des Saales verwiesen worden, nachdem sie lautstark ihr Missfallen an dem zuvor verkündeten Urteil geäußert hatten. Gegen eine Frau wurde wegen wiederholter Störungen eine fünftägige Ordnungshaft verhängt, die noch aus dem Gerichtssaal heraus vollstreckt wurde. Auch nach dem Ende des mittlerweile 102. Verhandlungstages beruhigte sich die Lage vor dem Gerichtsgebäude erst, nachdem die herbeigeeilten Polizeibeamten die Angehörigen von Opfer und Tätern voneinander fernhielten und damit eine drohende Eskalation vermieden.

 Vor dem Gerichtsgebäude musste die Polizei eine Auseinandersetzung zwischen Angehörigen schlichten.

Vor dem Gerichtsgebäude musste die Polizei eine Auseinandersetzung zwischen Angehörigen schlichten.

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Zuvor hatte die Strafkammer lange Freiheitsstrafen gegen vier der insgesamt fünf Angeklagten verhängt. Der 26-jährige Schwager der getöteten Hanaa S. wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, der 20-jährige Sohn ebenfalls wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Der 43-jährige Ehemann sowie ein weiterer Schwager des Opfers müssen wegen Beihilfe zum Mord jeweils für zehn Jahre und sechs Monate in Haft.

Taxifahrer als Spitzel eingesetzt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich bei dem Mord der aus dem Irak stammenden Jesidin um einen "Ehrenmord" zur Wiederherstellung der Familienehre gehandelt habe. Zuvor habe sich Hanaa S. von ihrem Ehemann getrennt und sei nicht bereit gewesen, zu diesem zurückzukehren. Gemeinsam mit einem Schwager hatte der seiner mit der jüngsten Tochter ins Frauenhaus geflohenen Frau dort aufgelauert. Mit erheblicher krimineller Energie habe man dann versucht, den Aufenthaltsort des mittlerweile in Solingen lebenden, späteren Opfers herauszufinden. Dem Einfallsreichtum seien dabei aus Sicht des Gerichts keine Grenzen gesetzt gewesen.

So habe man einen Taxifahrer ebenso dafür eingespannt wie den Stammgast eines Kioskes. Über einen "Lockvogel" habe man schließlich die Adresse herausfinden und Hanaa S. in ihrer Wohnung aufsuchen können. Dort habe es einen heftigen Kampf gegeben, am Tatort waren später Blutspuren und herausgerissene Haare gefunden worden. Mit dem in einem Teppich eingewickelten Opfer fuhren die Täter mit einem Lieferwagen in Richtung Düsseldorf. Im Auto sei es zu einem weiteren Kampfgeschehen gekommen, in dessen Folge Hanaa S. im Hildener Stadtwald getötet worden sei. Erst am 70. Verhandlungstag hatte der Schwager des Opfers sein Schweigen gebrochen und die Fahnder zum Ablageort der Leiche in einem Waldstück in Baden-Württemberg geführt.

Richter rügt Verteidigung

Den Einlassungen der Verteidigung, das Motiv für den Mord sei in einem Streit um das "Hochzeitsgold" zu suchen, hat sich die Strafkammer in ihrem Urteil nicht angeschlossen. Aus Sicht des Gerichts bestand vielmehr kein Zweifel daran, dass innerhalb der Familie des Ehemannes von Hanaa S. entschieden worden sei, wer die Tat zur Wiederherstellung der Familienehre ausführen solle, nachdem das Opfer die Rückkehr vehement verweigert hatte.

Mit deutlichen Worten rügte die Kammer schlussendlich noch das Verhalten der Verteidiger, die im Prozessverlauf mehrmals unerlaubt das Wort ergriffen hätten. Zudem sei den Polizeibeamten bei den Ermittlungen klischeebehaftetes Vorgehen unterstellt worden. Der Verteidigung sei es darauf angekommen, Krawall zu machen. "Sie haben das Ansehen des eigenen Standes und das der Justiz in den Dreck gezogen", kündigte der Vorsitzende Richter im Schlusswort mögliche Konsequenzen an.

(RP)
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