Solingen Feste Zeitvorgaben für Laubbläser

Solingen · Alle Jahre wieder sorgt der ohrenbetäubende Lärm von Laubbläsern für Ärger. Vor allem für große Flächen, die von Laub befreit werden müssen, wollen die Städte nicht auf die leistungsstarken Geräte verzichten. Auch bei der Stadt Solingen gibt es daher immer wieder Beschwerden, wenngleich die nach Auskunft von Stadtsprecherin Sabine Rische in diesem Herbst nicht gehäuft auftraten.

Wann laute Laubbläser zum Einsatz kommen dürfen, regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz. In reinen Wohngebieten dürfen die Krachmacher von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr benutzt werden, in Mischgebieten sogar von 6 bis 22 Uhr - und das, obwohl ein Laubbläser Lärm von bis zu 110 Dezibel erzeugt. Das entspricht ungefähr der Lautstärke eines startenden Flugzeugs.

Wolfgang Guenther von der Bergischen Hausmeisterakademie sieht in einigen Fällen keine Alternative zu den lauten Geräten. Nämlich dann, wenn Kunden große Flächen preiswert von Laub befreit haben möchten. Harken wäre dann einfach zu personalintensiv und zeitaufwändig.

(aki)
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