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Salafisten-Prozess Gericht erwartet Medienansturm

Solingen · Am Mittwoch muss sich der erste Radikale für die Mai-Randale 2012 verantworten. TV-Teams aus ganz Deutschland berichten.

1. Mai 2012 in Solingen: Salafisten attackieren Polizei
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1. Mai 2012 in Solingen: Salafisten attackieren Polizei

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Foto: Kempner, Martin

In den zurückliegenden Tagen wurden noch einmal zusätzliche Stühle herangeschafft. Aber trotzdem könnte es Mittwochmorgen in Saal 8 des Amtsgerichts an der Goerdelerstraße ziemlich eng werden. Denn dort beginnt dann pünktlich um 10 Uhr die mit Spannung erwartete juristische Aufarbeitung der Salafisten-Randale vom Mai 2012 vor dem Solinger Rathaus.

Bis Wochenanfang hatten sich bei Amtsgerichtsdirektor Markus Asperger viele Kamerateams und Journalisten aus ganz Deutschland angekündigt. "Deshalb haben wir die Zahl der Plätze um zehn auf rund 30 erhöht", sagte Asperger am Dienstag.

Ob das Platzangebot für Zuschauer und Berichterstatter am Ende ausreichen wird, vermochte Asperger noch nicht zu sagen. Und auch sonst betritt das Gericht mit dem ersten Salafisten-Prozess am Mittwoch gegen einen 1986 geborenen Mann aus dem hessischen Maintal Neuland.

So verzichteten die Verantwortlichen nicht nur auf ein Akkreditierungsverfahren für die Reporter. Darüber hinaus wurde zunächst auch die Möglichkeit verworfen, die Verfahren gegen die radikalen Muslime in den Hochsicherheitstrakt des OLG Düsseldorf zu verlegen.

Um die Gefahr von Ausschreitungen zu minimieren, standen das Amtsgericht und die zuständigen Sicherheitsbehörden schon seit längerem in engem Kontakt. Hinweise auf konkrete Gefahren ergaben sich aber bis zuletzt nicht, so dass die ersten vier bis Anfang Juni terminierten Prozesse zunächst wie geplant in Solingen über die Bühne gehen werden.

Den Salafisten wird zur Last gelegt, mit rund 80 Glaubensbrüdern am Maifeiertag 2012 Polizisten mit Steinen attackiert zu haben. Die radikalen Muslime fühlten sich durch Mohammed-Karikaturen der rechtsradikalen Partei Pro NRW provoziert.

Bei der Straßenschlacht vor dem Rathaus wurden damals vier Menschen verletzt, es gab Dutzende von Festnahmen. Dabei gelten die jetzt Angeklagten nicht als Rädelsführer der Krawalle. Sie müssen sich wegen Körperverletzung sowie Landfriedensbruch verantworten. Bei einer Verurteilung drohen Haftstrafen.

(RP/ac/anch/pst/rl)
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