Solingen Grundsteuer: Kämmerer für zügige Neuregelung

Solingen · Sie ist mit rund 38 Millionen Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt und erst kürzlich um 75 auf 665 Hebessatzpunkte erhöht worden - geplant war zunächst eine Anhebung um 100 Punkte. Doch die Basis für die Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden.

Sie ist mit rund 38 Millionen Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt und erst kürzlich um 75 auf 665 Hebessatzpunkte erhöht worden - geplant war zunächst eine Anhebung um 100 Punkte. Doch die Basis für die Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden.

Nach Verabschiedung eines neues Gesetzes gilt eine fünfjährige Übergangszeit. "Bund und Länder müssen jetzt zügig, also bis Ende 2019, handeln", sagte Stadtkämmerer Ralf Weeke im Gespräch mit unserer Redaktion. Er sieht insofern bis Ende nächsten Jahres einen Einigungszwang beim Gesetzgeber. "Sonst fällt die Grundsteuer als Einnahmequelle für die Kommunen weg", betonte der Stadtkämmerer.

Weeke hat jetzt die Erwartung, dass sich Bund und Länder schnell auf ein stimmiges Modell für die Berechnung der Grundsteuer verständigen. "Die Regelungen sollten gerecht, aber nicht allzu kompliziert sein", ergänzte Ralf Weeke beispielsweise mit Blick auf Verkehrswerte. Und die neuen Regelungen, so eine weitere Erwartung des Kämmerers, sollten ein kommunales Hebesatzgesetz enthalten. "Wir können uns keine Einnahmeausfälle leisten", sagte Weeke mit Blick auf einen ausgeglichenen Haushalt, den die Stadt Solingen in diesem Jahr erstmals vorlegen muss.

Stand Mitte April sieht die Haushaltlage so aus, dass auf die mögliche Anhebung der Gewerbesteuer um weitere 25 Hebesatzpunkte rückwirkend zum 1. Januar 2018 verzichtet werden kann. "Zurzeit wäre das nicht nötig. Wir gucken von Monat zu Monat", sagte Ralf Weeke.

Die Grundsteuer trifft nahezu alle. Immobilienbesitzer und auch Mieter, die diese Steuer über die Nebenkostenabrechnung zahlen. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte jetzt aber insbesondere, dass die Einheitswerte für Grundstücke und Häuser in den alten Bundesländern seit 1964 bestehen - und seitdem nicht mehr angepasst worden sind. In den neuen Bundesländern gelten die Einheitswerte sogar seit 1935.

Wird die Gesetzgebungsfrist eingehalten und müssen die bundesweit 35 Millionen bebauten und unbebauten Grundstücke dann in einem zeitraubenden Verfahren einzeln neu bewertet werden, dürfen die derzeitigen Einheitswerte ausnahmsweise bis längstens Ende 2024 angewandt werden. Vorgaben für eine Neuregelung machte das Gericht nicht.

(RP)
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