Solingen Hallenbäder-Verkauf wird konkret

Solingen · Ein Immobilien-Entwickler und die Stadt zurren derzeit Optionsvertrag fest.

Still ruht der See - dieser Eindruck drängt sich bei den alten Hallenbädern Sauerbreystraße in Ohligs und Birkerbad auf. Doch das Bild, das sich von außen bietet, trügt. Die Vermarktung der städtischen Spezialimmobilien kommt einen entscheidenden Schritt voran. Der Optionsvertrag mit dem Immobilien-Entwickler wird nach Monaten der Vorbereitung jetzt konkret festgezurrt. Erwartet wird, dass die notarielle Urkunde, die auch ein Kaufangebot beinhaltet, vor der Sommerpause unterschrieben wird. "Wir sind auf einem guten Weg", sagt Roland Krause-Walter vom städtischen Immobilienmanagement auf Anfrage unserer Redaktion. Im Sportausschuss gestern stand ein Sachstandsbericht im nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung.

Der Optionsvertrag mit dem Immobilien-Entwickler, bei dem sich die Stadt auf einen Verkaufspreis für die beiden alten Hallenbäder festlegt, ist bis Ende 2016 befristet. Solange kann sich der Objekt-Entwickler auf eigene Kosten um Nutzungsänderungen oder um Statikernachweise kümmern, falls Umbauten erforderlich sind. Er kann Gutachten einholen, oder auch Bauvorbescheide - alles mit dem Ziel, Investoren für die Immobilien zu gewinnen. Das Vermarktungsklima dürfte er indes längst sondiert haben, sonst würde sich der Projektentwickler wohl kaum auf den Optionsvertrag einlassen, der für ihn mit Kosten verbunden ist.

Bei dem Immobilien-Entwickler handelt es sich um ein Unternehmen aus dem Kölner Raum mit guten Referenzen, das in NRW schon einmal ein altes, seit vielen Jahren brachliegendes Hallenbad erfolgreich vermarktet hat.

Mit Spannung erwartet werden die neuen Konzepte für die seit nahezu vier Jahren geschlossenen Hallenbäder. Klar ist: Der Schwimmbetrieb dürfte weder an der Birker-, noch an der Sauerbreystraße wieder aufleben. Für einen Investor lässt sich das wirtschaftlich nicht darstellen.

Wohnen ist dagegen vorstellbar, ebenso eine Büronutzung. Aber auch Gastronomie oder die Nutzung als Eventhalle ist nicht auszuschließen bei beiden stillgelegten Bädern, bei denen freilich Denkmalschutz zu berücksichtigen ist.

(RP)
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