Solingen Halloween-Streiche können teuer werden

Solingen · Halloween hat sich am Vorabend von Allerheiligen zu einem festen Termin für vermeintliche Gespenster, Hexen und Vampire entwickelt. Doch nicht alle belassen es beim harmlosen Treiben, sondern verüben Streiche, die manchmal teure Schäden oder Unfälle nach sich ziehen können.

Kürbis schnitzen für Halloween: Anleitung mit Bildern - so einfach geht es
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Anleitung zum Kürbisschnitzen

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Ralph Bolder, Sprecher des Bezirksverbandes Bergisch Land des Bundesverbands Deutscher versicherungskauflaute weist darauf hin, dass Halloween-Begeisterte für alle Schäden haften müssen, die sie anrichten - und das unbegrenzt. Das können relativ niedrige Reinigungskosten für einen Anorak sein, aber auch Kosten für eine lebenslange Rente, wenn jemand durch einen Unfug bleibende Schäden erlitten hat. "Vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen", betont Bolder: "Nur bei versehentlichen Missgeschicken, wenn beispielsweise auf der Halloween-Party etwas zu Bruch geht, greift der Versicherungsschutz."

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Foto: dpa, Patrick Seeger

Wichtig ist, dass die Familienhaftpflicht auch Schäden einschließt, die durch Kinder unter sieben Jahren verursacht werden. Denn Kinder in dem Alter müssen natürlich noch nicht dafür geradestehen. Eltern haben zwar eine Aufsichtspflicht und können daher auch für ihre Kinder haftbar gemacht werden. Allerdings weisen ihnen die Gerichte nur in seltenen Fällen nach, dass sie diese Pflicht verletzt haben.

(red)
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