Solingen Heroin im Badezimmer versteckt - drei Jahre Gefängnis

Solingen · Mehrfach hatten Ermittler die Gegend um den Hintereingang des Solinger Hauptbahnhofs beschattet. "Aus der Szene gab es den Hinweis, dass dort jemand mit Heroin handle und immer etwas da habe", berichtete ein Drogenfahnder im Zeugenstand.

Nachdem sie mehrere Rauschgiftgeschäfte auf offener Straße beobachtet hatten, fanden die Polizisten schließlich 47 Gramm Heroin im Badezimmer des mutmaßlichen Dealers. Wegen Drogenbesitzes und -handels verurteilte das Amtsgericht den 37-jährigen Solinger gestern zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Zudem beschloss das Schöffengericht die Unterbringung des Mannes in einer Entzugsklinik, da er mit den Geschäften seine eigene Heroinsucht finanziert hatte.

Angeklagt waren insgesamt sechs Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zwei der Vorwürfe verfolgte das Gericht letztlich nicht weiter. Bereits zu Beginn der Verhandlung gab der Angeklagte seine Taten zu. Pro Päckchen Heroin will er 40 Euro von seinen Kunden erhalten haben.

Zugleich gab er jedoch an, die in seiner Wohnung sichergestellte Menge sei für den Eigenkonsum bestimmt gewesen. Die Hälfte davon habe er nach dem Erwerb versteckt, sich aber anschließend nicht mehr an den Verbleib im Badezimmer erinnern können - bis er weitere Packungen des Rauschgiftes gekauft und an derselben Stelle im Badezimmer untergebracht habe. Laut einer Expertin des Landeskriminalamtes hatte das beim 37-Jährigen gefundene Heroin einen ungewöhnlich hohen Wirkstoffgehalt: "Im ganzen vergangenen Jahr gab es unter 320 Proben nur drei, die vergleichbar waren", sagte die Sachverständige.

Der Verteidiger bezweifelte indes die Gewerbsmäßigkeit im Handeln des Angeklagten. Dafür sei der Zeitraum zwischen den beobachteten Drogengeschäften im Frühjahr 2013 und dem Fund der Polizei im Jahr 2014 zu groß gewesen. Zudem könne man dem Mann angesichts seiner seit vielen Jahren immer wiederkehrenden Drogenprobleme "keine reine Gewinnsucht" unterstellen. Schließlich sprach sich der Verteidiger für eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie eine spezifische Langzeittherapie für seinen Mandanten aus. Das Gericht folgte jedoch der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die ging davon aus, dass die in der Wohnung versteckten Drogen zum weiteren Verkauf bestimmt gewesen seien. Als zusätzlich belastend wirkte sich für den Angeklagten aus, dass er schon in der Vergangenheit zweimal wegen Drogendelikten zu Gefängnisstrafen verurteilt worden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(ied)
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