Solingen Jugendliche in Wald mit Gaspistole bedroht

Solingen · Alle handelnden Personen sind beim Amtsgericht bekannt, und auch der Angeklagte, der sich gestern vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste, saß nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank. Besonders übel nahm der Vorsitzende Richter dem 21-jährigen Schüler, dass er nur vier Wochen nach der letzten Verurteilung neue Straftaten begangen hatte. Jetzt musste er sich wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels sowie Bedrohung verantworten.

Zu der Bedrohung kam es im Februar vergangenen Jahres. Mitten in der Nacht auf der Friedrich-Ebert-Straße in Wald bedrohte der Angeklagte eine Gruppe von Jugendlichen mit einer Gaspistole und drohte ihnen außerdem, sie mit einer richtigen Waffe "abzuknallen". Doch die genauere Aufklärung dieses Sachverhaltes, so betonte der Vorsitzende Richter Joachim Schmitz-Knierim, könnte man angesichts der weit schweren wiegenden Vorwürfe des gewerbsmäßigen Handelns mit Drogen vernachlässigen. Alle handelnden Personen standen darüber hinaus an diesem Abend offensichtlich unter reichlich Alkohol.

Mit Marihuana hatte der 21-Jährige, der zur Zeit bei der Bergischen Volkshochschule den Hauptschulabschluss nachholt und dann die Fachoberschulreife erwerben will, im Juni und Juli vergangenen Jahres gehandelt. Den Stoff, den er nach eigenen Angaben von einem farbigen Dealer bezog, hatte er in Gramm-Portionen abgepackt und anschließend für jeweils zehn Euro verkauft. Eines seiner Mobiltelefone benutzte der Angeklagte nur für die Abwicklung der Drogengeschäfte. Daher wurde es vom Gericht einkassiert, wie auch das Geld aus den Drogengeschäften, das bei dem Angeklagten sichergestellt worden war, und das restliche Rauschgift.

Den Handel mit Marihuana gab der 21-Jährige vor Gericht dann auch unumwunden zu, er habe damals auch selbst einen Teil der Drogen konsumiert. Heute sei er aber nicht mehr abhängig. Daher hatteder Vorsitzende Richter auch wenig Verständnis, dass der Angeklagte zur Verhandlung erschienen war, ohne ein Drogenscreening vorzuweisen, das ihn als "clean" ausweist. Und so kam das Gericht auch nicht den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigung nach. Es verhängte statt der beantragten vorbehaltenen Jugendstrafe eine Jugendstrafe von acht Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wird. Bei einer vorbehaltenen Jugendstrafe wird erst während einer zeitlich festgelegten Bewährungszeit entschieden, ob eine Jugendstrafe verhängt wird oder nicht.

Zwei Jahre hat der 21-jährige Schüler nun Zeit, sich zu bewähren, er muss außerdem 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich von Drogen sowie seinen falschen Freunden fernhalten. "Sich bewähren ist aktives Tun", machte der Vorsitzende deutlich, "das passiert einem nicht so einfach".

(RP)
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