Solingen Jugendstrafen für Spielhallen-Überfälle

Solingen · Drei junge Solinger (geb. 1994 und 1995) mussten sich gestern vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Das Trio hatte zwischen dem 4. und 14. Februar - ausgerüstet mit einer ungeladenen Gaspistole und Sturmhauben - eine Spielhalle am Neumarkt, eine Spielhalle in der Düsseldorfer Straße sowie ein Lottogeschäft an der Wittkuller Straße überfallen.

Besonders die 51-jährige frühere Inhaberin des Lottogeschäfts leidet bis heute psychisch an den Folgen des Überfalls. Die Täter stahlen bei den Überfällen 2000 Euro Bargeld, Handys und 20 Stangen Zigaretten. Sie waren im Februar festgenommen worden.

Die Angeklagten wuchsen in Solingen auf und schlossen 2012 die Schule ab. Seitdem verlief ihre berufliche Laufbahn wenig erfolgreich. Einer lebte vom Geld der Eltern, einer bezog Arbeitslosengeld, der dritte arbeitete auf 450-Euro-Basis. Hintergrund der Straftaten waren Geldprobleme, die zum Teil aus dem regelmäßigen Besuch von Spielhallen sowie häufigem Konsum von Marihuana herrührten.

Jeder der Angeklagten war schon zuvor auffällig geworden, unter anderem wegen Körperverletzung und Diebstahl. Einer von ihnen war 2012 und 2013 vor allem wegen Diebstählen von Mobiltelefonen im Wert von mehreren tausend Euro zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Die Täter gestanden ihre Taten und bereuten diese. Der Staatsanwalt forderte, "trotz der durchaus heftigen Taten" Jugendstrafrecht anzuwenden. Aufgrund des regelmäßigen Drogenkonsums und der Spielsucht stellte er "Entwicklungsverzögerungen" fest.

Das Jugendschöffengericht verurteilte die drei Angeklagten wegen gemeinsamem schweren Raubes mit Waffen, Körperverletzung und den widerholt Straffälligen zudem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er erhielt vier Jahre und acht Monate Jugendstrafe, der Mittäter drei Jahre Jugendstrafe. Der am wenigsten Belastete, der bei den beiden Überfällen auf die Spielhallen nur "Schmiere gestanden" hatte, wurde zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt, weil er bei der Aufklärung der Taten mithalf. Seine Haftstrafe setzten die Richter zur Bewährung aus. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht leicht unter den Forderungen des Staatsanwalts.

Der Richter begründete das Strafmaß so: "Die Täter waren nicht aufgrund von Lebensumständen in Schwierigkeiten, sondern haben ausgeklügelt, clever und zielgerichtet schwerste Straftaten begangen."

(bjd)
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