Solingen Junge Gewalttäter kassieren hohe Strafen

Solingen · Amtsgericht bestrafte sieben Jugendliche für eine gemeinsam begangene Reihe von Straftaten.

Gestern erging das Urteil im seit gut einer Woche laufenden Prozess gegen sieben Solinger Jugendliche. Das Verfahren des Amtsgerichts war wegen der Vielzahl an Beteiligten ans Landgericht Wuppertal verlegt worden. Die jungen Männer im Alter von 17 und 18 Jahren hatten gestanden, von Oktober 2015 bis Februar 2016 in wechselnden Konstellationen eine Serie von Straftaten begangen zu haben.

Das Gericht verhängte gegen den Kopf der Bande eine Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten, gegen zwei weitere Täter Jugendstrafen von drei Jahren sowie gegen einen vierten von zwei Jahren und drei Monaten. Die Jugendstrafen für zwei der Beschuldigten von zehn beziehungsweise 22 Monaten sind zur Bewährung ausgesetzt. Der am wenigsten Belastete kommt mit vier Wochen Dauerarrest davon und muss sich ein halbes Jahr lang Drogentests unterziehen.

Mit den Urteilen kam das Gericht im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach, der auch die Verteidiger zum Teil "Augenmaß" bescheinigten. Die Verurteilten sollen die Haft für Schulabschluss und Berufsausbildung nutzen. Strafmildernd wirkte sich aus, dass alle Angeklagten ihre Taten gestanden und Reue zeigten sowie sich bei den Geschädigten entschuldigten. Der Vorsitzende Richter erklärte: "Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht. Es geht darum, den Opfern gerecht zu werden und den Angeklagten aufzuzeigen, wie sie in Zukunft ein straffreies Leben führen können."

Die Raub- und Gewaltserie liest sich wie folgt: Anfang Oktober stahlen zwei Angeklagte einem Gleichaltrigen im Park Hippergrund Geld, Tasche und Handy. Ende Oktober überfielen vier Täter maskiert und bewaffnet einen Getränkemarkt am Stockkamp. Im November prügelten mehrere von ihnen auf zwei Verkehrsmeister der Stadtwerke in einer Nachtexpress-Linie ein. Ende November raubten mehrere Beteiligte einen Mann am Bülowplatz mit vorgehaltenem Elektroschocker aus und verkauften die Beute. Ende Januar stahlen zwei von ihnen Alkohol an einer Tankstelle. An Karneval prügelten sie sich mit zwei Kontrahenten auf dem Graf-Wilhelm-Platz und stahlen einem das Handy. Mitte Februar dann raubten sie gewaltsam einen Gleichaltrigen auf einem Restaurantparkplatz am Pfaffenberger Weg aus, wobei das Opfer ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt. "Es handelt sich hier um eine Gruppierung von jungen Menschen, der es für einen längeren Zeitraum gelungen ist, sich der familiären, schulischen und gesellschaftlichen Kontrolle zu entziehen", stellte der Vorsitzende Richter fest.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer auf den Einfluss von Drogen und Alkohol bei den Taten hingewiesen. Häufig sei es darum gegangen, Geld für neue Rauschmittel zu beschaffen. Der Ankläger sprach ausdrücklich von "Gangstergetue". Er betonte aber auch: "Sie sind in einem Alter, in dem sie ihr Leben noch hinbekommen können."

(bjd)
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