Solingen Kämmerer schlägt bei Grundsteuer Alarm

Solingen · Wer verantwortet die Steuererhöhung in Solingen? Ralf Weeke wehrt sich gegen Kritik von CDU und FDP. Der Kämmerer sieht Bund und Land in der Pflicht - zumal der nächste Anstieg droht und das ganze System auf der Kippe steht.

 Kämmerer Ralf Weeke.

Kämmerer Ralf Weeke.

Foto: Stephan Köhlen

Die Post aus dem Rathaus schlägt weiter hohe Wellen. Nachdem in den vergangenen Tagen vor allem ein Brief von Oberbürgermeister Tim Kurzbach und Kämmerer Ralf Weeke (beide SPD) in die Kritik geraten war, in dem die Stadtspitze den Bürgern die aus ihrer Sicht bestehenden Gründe für die zum 1. Januar erfolgte Grundsteuererhöhung dargelegt hatte, schaltete sich gestern nun auch der Kämmerer in die Diskussion ein.

"Dass CDU und FDP sich aufregen, ist nicht nachzuvollziehen", sagte Weeke im Gespräch mit unserer Redaktion. Denn die Kritik an der Bundes- sowie Landesregierung habe keinesfalls auf einem parteipolitischen Kalkül beruht. Vielmehr, so der Kämmerer, sei es darum gegangen, die Verantwortung höherer staatlicher Ebenen deutlich zu benennen.

"Immerhin kosten uns dort getroffene Entscheidungen jedes Jahr 40 Millionen Euro, die im Haushalt fehlen. Wir finden, dass der Bürger ein Recht hat, dies zu erfahren", betonte Weeke, der zudem Unterstützung von der eigenen Partei erhielt. So griff die SPD-Fraktionsvorsitzende Iris Preuß-Buchholz Union und Liberale am Dienstag scharf an. Diese könnten sich nicht einfach "davonstehlen".

Tatsächlich geht der Anstieg der Grundsteuer B von 590 auf 665 Hebessatzpunkte auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2014 zurück, den auch CDU sowie FDP mitgetragen hatten - und der ursprünglich sogar höher hätte ausfallen sollen. Nur weil sich die Steuereinnahmen im vergangenen Jahr positiver als erwartet entwickelten, wurde die eigentlich verabschiedete Anhebung um 100 Punkte für zwölf Monate ausgesetzt.

Mittlerweile zeichnet sich aber ab, dass die zweite Runde bei der Erhöhung, die eine HSP-Maßnahme zur Sanierung des städtischen Haushaltes ist, wohl kommen wird. "So wie es aussieht, werden wir darauf angewiesen sein", prognostizierte Kämmerer Weeke. Einen entsprechenden Beschluss müsste der Rat bis Mitte 2018 fassen.

Ein Zeitpunkt, zu dem das ganze Grundsteuer-System allerdings bereits Makulatur sein könnte. Denn für März wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Berechnungsgrundlage der Grundsteuer erwartet, die auch Solingen schwer treffen könnte. Der Grund: Das Gericht hat schon durchblicken lassen, dass es die Ermittlung der Hebesätze, die in Westdeutschland auf Zahlen aus den 60er Jahren beruht, nicht länger für zeitgemäß und somit für verfassungswidrig hält.

Sollte es also soweit kommen und das BVG würde die Regelungen kippen, stünde die Stadt Solingen mit einem Mal vor einem Loch im Etat von 38 Millionen Euro. Und das ist eine Aussicht, die dem Stadtkämmerer Ralf Weeke durchaus schlaflose Nächte bereitet. Denn noch ist unklar, wie die sich dann auftuende Lücke zu schließen wäre.

Womit Weeke wieder bei den übergeordneten Ebenen ist. Zwar nimmt er an, dass Berlin im Falle einer Klatsche aus Karlsruhe eine Übergangsfrist eingeräumt wird, in der eine Lösung gefunden werden kann. So wäre es denkbar, den Bundesländern die Neuregelung zu übertragen. Gleichwohl würde dies nach dem Dafürhalten des Kämmerers nichts an der Problematik ändern. "Der Bund hat uns zuletzt mit dem Unterhaltsvorschussgesetz belastet, das Land mit der Krankenhaus-Umlage", sagte Weeke. Wohl sei beides wichtig, so der Kämmerer. Doch wer bestelle, müsse die Rechnung bezahlen. Darauf hätten er und der OB mit dem Brief an die Bürger hinweisen wollen.

(or)
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