Solingen Kirchen begehen Buß- und Bettag in Gottesdiensten

Solingen · Zu den Feiertagen, die die Kirchen im November traditionell begehen, gehört auch der Buß- und Bettag am morgigen Mittwoch, 18. November. Zwar ist er kein gesetzlicher Feiertag mehr, wird aber in der Evangelischen Kirche als kirchlicher Feiertag sowie als Tag der Besinnung und Erneuerung begangen.

 In der Dorper Kirche hält Pfarrer Jo Römelt morgen den Gottesdienst um 19 Uhr.

In der Dorper Kirche hält Pfarrer Jo Römelt morgen den Gottesdienst um 19 Uhr.

Foto: mak (Archiv)

In der Walder Kirche wird um 19 Uhr der Gottesdienst unter dem Motto "Grenzerfahrungen" im Rahmen der "Ökumenischen FriedensDekade" gefeiert. Superintendentin Dr. Ilka Werner predigt; liturgisch gestaltet wird der Gottesdienst von Pfarrer Hartmut Schneider und einem Team.

In Merscheid beginnt um 18.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Mariä Empfängnis, Eifelstraße, ein ökumenischer Gottesdienst der evangelischen, katholischen und freikirchlichen Gemeinde. Die Gemeinden Ketzberg und Gräfrath feiern gemeinsam in der Gräfrather Kirche um 19.30 Uhr: Den Gottesdienst hält Pfarrer Thomas Schorsch. Pfarrer Gunnar Krüger hält den Gottesdienst in der Ohligser Stadtkirche um 19 Uhr, Pfarrer Christian Lerch den Gottesdienst in der Lutherkirche um 20 Uhr, Pfarrer Jo Römelt den Gottesdienst in der Dorper Kirche um 19 Uhr. Ebenfalls um 19 Uhr beginnt in der Christuskirche in Aufderhöhe der gemeinsame Gottesdienst der Evangelischen Kirchengemeinde St. Reinoldi Rupelrath und der Freien evangelischen Gemeinde Aufderhöhe mit Pfarrer Matthias Clever und Pastor Volker Muhlack.

Der Buß- und Bettag hat seinen Ursprung in den Bußtagen, die die Kirche im Mittelalter jeweils aus aktuellem Anlass in Notzeiten ausrief. Neben diesen gab es aber auch schon regelmäßige Bußtage, zum Beispiel die sogenannten Quatembertage. Die evangelischen Kirchen übernahmen diese Praxis. Im Jahr 1878 gab es in 28 deutschen Ländern insgesamt 47 Bußtage zu 24 verschiedenen Daten. Während die Gläubigen früher am Buß- und Bettag aufgerufen waren, vor allem ihre persönliche Lebensführung zu betrachten, hat sich der Fokus heute auf das Nachdenken über gesellschaftliche Zustände und globale Ungerechtigkeiten erweitert. Die Festlegung eines einheitlichen Buß- und Bettages auf den Mittwoch elf Tage vor dem 1. Advent erfolgte 1893 durch den preußischen König. Seit 1934 galt der Buß- und Bettag in ganz Deutschland als gesetzlicher Feiertag, wurde aber im Krieg auf einen Sonntag gelegt. Nach Kriegsende wurde er in beiden deutschen Staaten wieder eingeführt, 1966 allerdings in der DDR abgeschafft. Nach der Wiedervereinigung galt er in ganz Deutschland, bis er 1995 endgültig gestrichen wurde, um die Pflegeversicherung zu finanzieren. Lediglich im Freistaat Sachsen ist er bis heute gesetzlicher Feiertag.

In allen Landeskirchen ist er aber ein kirchlicher Feiertag geblieben, teilt Pressepfarrer Thomas Förster mit.

(tws)
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