Solingen Klage gegen Kunststiftung Baden

Solingen · Vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird am Dienstag, 16. März, um 12 Uhr die Klage der Stadt Solingen gegen die Kunststiftung Baden verhandelt. Mit zwei Klagen aus den Jahren 2006 und 2009 verlangt die Stadt von der Stiftung die Zahlung von 600.000 Euro zur vereinbarten Finanzierung des Kunstmuseums, das den Namen des Stifters trägt.

Die Einrichtung des Museums im alten Gräfrather Rathauses wurde 1996 durch die Stiftung von Ilse und Kurt Badenmöglich gemacht hatte. Die Stadt hatte eine gemeinnützige GmbH als Betreibergesellschaft gegründet und mit der Kunststiftung Baden einen Finanzierungsvertrag geschlossen.

Darin hatte sich die Stiftung verpflichtet, die Erträge aus einem Wertpapierdepot zur Finanzierung des Museums zur Verfügung zu stellen. Doch dieses Geld fließt seit 2002 nicht mehr, die Stiftung erklärt, der Finanzierungsvertrag sei seinerzeit nicht notariell beurkundet worden und sieht sich daher im Recht, die Zahlungen einzustellen.

2006 klagte die Stadt Solingen zum ersten Mal mit dem Ziel, die Stiftung zur Zahlung für die Jahre 2001 bis 2004 zu veranlassen Es geht dabei um 385734,84 Euro abzüglich der für diese Zeit entstandenen Kosten für die Verwaltung des Wertpapierdepots.

Sowohl vor dem Landgericht Wuppertal als auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf war die Stadt Solingen mit ihrer Klage erfolglos Der Bundesgerichtshof hob jedoch am 7. Oktober vergangenen Jahres das Düsseldorfer Urteil auf. Die Kunststiftung Baden muss hiernach der Stadt Solingen Auskunft über die zwischen 2001 und 2004 entstandenen Kosten der Verwaltung des Wertpapierdepots geben.

Im Übrigen wurde der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Wuppertal zurückverwiesen, wo inzwischen eine neue Klage der Stadt Solingen vorliegt. Hierin wird die Zahlung von 281196,67 Euro für die Jahre 2005 und 2006 verlangt. Über beide Klagen verhandelt die Kammer nun am 16.März.

(RP)
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