Solingen Liberale fordern Neustart für die gesamte Innenstadt

Solingen · Die FDP hat gestern mit Erleichterung auf die Nachricht reagiert, dass der neue Investor der Clemens-Galerien auch das benachbarte Kaufhof-Gebäude erworben hat. "Diese Tatsache verbinden wir mit der Hoffnung, dass er ein echtes Interesse an der Entwicklung der Innenstadt hat", sagte FDP-Mann Horst Janke, der für die Liberalen für den Landtag kandidiert sowie seine Partei im Planungsausschuss vertritt.

Solingen: Liberale fordern Neustart für die gesamte Innenstadt
Foto: T. Wierzba

Dennoch machen sich die Liberalen weiter Sorgen um die Entwicklung der City, weswegen sie nun ein "Update für die gesamte Solinger Innenstadt" verlangen. So reichte die Partei am Mittwoch einen Antrag für die nächste Sitzung des Planungsausschusses ein. Darin wird angeregt, mit allen Akteuren in der City über die Entwicklung zu sprechen sowie aus möglichen Fehlern die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Dass bislang in der Innenstadt längst nicht alles nach Wunsch gelaufen ist, steht dabei für die FDP außer Frage. "Es wird immer deutlicher, dass sich unsere Erwartungen an die wirtschaftliche Entwicklung in der City trotz großer Investitionen, die die Stadt in den vergangenen Jahren in die City gesteckt hat, nicht erfüllt haben", sagte Dieter Wagner, planungspolitischer Sprecher der FDP-Ratsfraktion.

Exemplarisch nannte Wagner die untere Hauptstraße. "Nach über einem Vierteljahrhundert Stadtumbau" sei es erforderlich, die "Planungsgrundlagen zu überprüfen und den Anforderungen an Veränderungen im Einzelhandel anzupassen". Tatsächlich hatte die Stadt bereits am Dienstag nach einem ersten Treffen mit Galerien-Investor Dr. Jochen Stahl angekündigt, Pläne für die nördliche Innenstadt auf den Prüfstand stellen zu wollen.

Derweil stellte der Kaufhof-Konzern gestern klar, dass sich aus seiner Sicht nichts an der Situation in Solingen geändert habe. "Galeria Kaufhof ist Mieter und nicht Eigentümer des Gebäudes in Solingen", sagte eine Firmensprecherin. Und grundsätzlich gelte, dass im Falle eines Verkaufs der Mietvertrag unverändert auf den Neueigentümer übergehe, so die Sprecherin.

(RP)
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