Solingen Missbrauch einen Riegel vorschieben

Solingen · Auch um illegalen Autohandel vorzubeugen, gelten seit dem 1. April neue, verschärfte Regelungen für Nummernschilder für Probe- oder Überführungsfahrten, die so genannten Kurzzeitkennzeichen.

Wer künftig ein Kurzzeitkennzeichen für eine Probe- oder Überführungsfahrt beantragt, muss eine Reihe von neuen Anforderungen erfüllen. Denn seit dem 1. April gelten neue gesetzliche Regelungen zur Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen. "Wer jetzt zur Beantragung kommt, muss sich besser vorbereiten.

Denn die Regelungen haben sich deutlich verschärft", sagt Marion Schürmann, stellvertretende Sachgebietsleiterin in der Solinger Zulassungsstelle an der Gasstraße. Ein Thema, das viele betrifft: Rund 200 Kurzzeitkennzeichen werden in der Klingenstadt jeden Monat ausgestellt.

Erste wichtige Neuerung: Mit den neuen Vorgaben müssen Antragsteller die Papiere des Fahrzeugs oder zumindest Zulassung und Fahrgestellnummer mitbringen, damit das Fahrzeug deutlich benannt werden kann. "Diese Daten werden in einem Fahrzeugschein eingetragen - das gab es bisher nicht. Stattdessen wurden bis zum 1. April lediglich Name und Anschrift der beantragenden Person auf einer Karte eingetragen", erläutert Marion Schürmann. Grundsätzlich ist die Ausstellung des speziellen Fahrzeugbriefs jedoch nur möglich für Fahrzeuge, die einem genehmigten Typ entsprechen oder für die eine Einzelgenehmigung besteht und die versichert sind.

Zweite wichtige Neuerung: Seit dem 1. April werden Kurzzeitkennzeichen nur noch erteilt, wenn eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt - sprich: wenn eine Tüv-Plakette vorgelegt werden kann. "Für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur beschränkte Fahrten zur nächsten Tüv-Prüfstelle genehmigt, die aber innerhalb der Stadt liegen muss, in der das Kurzzeitkennzeichen erteilt wurde", erläutert Marion Schürmann. Gestattet sind laut neuer Gesetzgebung bei Autos ohne gültige Tüv-Plakette auch Fahrten in eine nahegelegene Werkstatt, um festgestellte Mängel beheben zu lassen. "Durch diese neuen Regelungen kann ausgeschlossen werden, dass Schrottfahrzeuge überführt werden", sagt Schürmann.

In der Vergangenheit, erläutert sie, sei der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen stark angestiegen. Dies sei auch der Grund für die neuen Regelungen. "Dadurch, dass die Fahrzeuge bisher nicht konkret benannt wurden, weil keine Daten hinterlegt werden mussten, wurden die Kennzeichen einfach an verschiedenen Fahrzeugen genutzt." Dadurch gab es keinerlei Möglichkeiten, eventuellen Fahrzeugverschiebungen entgegen zu wirken. Immer wieder, sagt Schürmann, wurden Kurzzeitkennzeichen auch einfach weiter verkauft.

Die Ermittlung eines Fahrzeughalters war damit unmöglich. Zudem führte der Handel dazu, dass der jeweilige Versicherer des Kennzeichens auch für Verkehrsdelikte im Ausland eintreten musste, wenn die Fahrzeuge widerrechtlich außer Landes gebracht und damit Unfälle provoziert wurden.

(mxh)
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