Solingen Missbrauch: Hohe Strafe für Familienvater

Solingen · Der Angeklagte blieb bis zuletzt bei seiner Aussage. "Ich war es nicht", sagte der 50-jährige Familienvater lapidar und erklärte: "Im Jahr 2004 hätte ich das wohl auch beweisen können."

Ein in jeder Hinsicht schwieriges Verfahren ging gestern nach neun Verhandlungstagen am Wuppertaler Landgericht zu Ende. Schwierig, weil die fraglichen Taten sehr lange zurückliegen und es keine unabhängigen Zeugen dafür gibt. Letztlich kam es dennoch zum Schuldspruch. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener in mehreren Fällen verurteilte die 4. Strafkammer den früher in Solingen lebenden Mann zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis.

Seine eigene Tochter (heute 24 Jahre alt) hatte ihn wegen mehrerer sexueller Übergriffe in ihrer Kindheit angezeigt und trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Im Verlauf des Verfahrens hatte sie zu ihrem Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Die ersten Übergriffe fanden demnach vor rund 15 Jahren statt, als sie noch im Grundschulalter war. Die letzten in der Anklageschrift vermerkten Taten sollen sich im Jahr 2004 ereignet haben.

Weitere junge Frauen, zu denen der dreifache Familienvater in früheren Jahren Kontakt hatte, darunter die Tochter von Bekannten, erhoben ähnliche Vorwürfe. Die Aussagen erachtete das Gericht als glaubwürdig. Gerade die kleinen Abweichungen in den Berichten der Zeuginnen machten eine Absprache untereinander unwahrscheinlich, führte der Richter aus: "Nichts spricht für eine Verschwörungstheorie."

Vielmehr hätten die Frauen immer wieder auch konstant Details des jeweiligen Tatablaufs geschildert. Zu den zahlreichen Zeugen, die die Kammer im Verlauf des Monate andauernden Verfahrens hörte, gehörten unter anderem eine Sozialarbeiterin, eine Erziehungshilfe, die Betreuerin aus einem Feriencamp, in dem die Tochter des Angeklagten erstmals über ihre Erlebnisse berichtet hatte - und auch die jüngere Schwester der Nebenklägerin. Sie hatte deren Erzählungen über die sexuellen Übergriffe aber keinen Glauben geschenkt.

Aus einer Vielzahl an vorgeworfenen Taten sah das Gericht insgesamt vier als erwiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(ied)
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