Anerkennung Neues Ehrenzeichen für Rettungskräfte und Feuerwehr wird eingeführt

Solingen · Der Einsatz der Helfer bei den Berufsfeuerwehren, den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen in Nordrhein-Westfalen wird in Zukunft stärker gewürdigt. Die Landesregierung hat in ihrer jüngsten Kabinettssitzung das weiterentwickelte "Gesetz über die Stiftung von Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen" (FwKatsEG-NRW) beschlossen. "Damit sollen das Engagement und die außerordentlichen Leistungen der Rettungskräfte zukünftig angemessen geehrt werden und öffentliche Anerkennung erfahren", sagt der Solinger Landtagsabgeordnete Josef Neumann.

Der Einsatz der Helfer bei den Berufsfeuerwehren, den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen in Nordrhein-Westfalen wird in Zukunft stärker gewürdigt. Die Landesregierung hat in ihrer jüngsten Kabinettssitzung das weiterentwickelte "Gesetz über die Stiftung von Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen" (FwKatsEG-NRW) beschlossen. "Damit sollen das Engagement und die außerordentlichen Leistungen der Rettungskräfte zukünftig angemessen geehrt werden und öffentliche Anerkennung erfahren", sagt der Solinger Landtagsabgeordnete Josef Neumann.

Besonders, wenn es Katastrophen oder sehr große Schadenslagen in Nordrhein-Westfalen zu bewältigen gibt, sind die Rettungskräfte von unschätzbarem Wert. Sie können in Zukunft durch den Innenminister mit der neuen Feuer- und Katastrophenschutzmedaille geehrt werden. "Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben oder Unwetter, die große Schäden hinterlassen, sind nur mit einer groß angelegten, überörtlichen und solidarischen Hilfe zu bewältigen. Das verdient unsere Anerkennung", betonte unlängst Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Für Feuerwehren und im Katastrophenschutz helfende Organisationen soll das neue Gesetz damit erstmalig ein Ehrenzeichen mit einem einheitlichen Erscheinungsbild geben. Feuerwehrleute dürfen demnächst auch länger am aktiven Feuerwehrdienst teilnehmen. Dazu zählt zum einen die Zeit aus der Jugendfeuerwehr, in die Jungen und Mädchen mit zehn Jahren eintreten können. Zum anderen darf die reguläre Dienstzeit auf Antrag mit 60 Jahren um drei weitere Jahre verlängert werden.

Im NRW-Projekt "Feuerwehrensache" wird gerade erprobt, ob sich Feuerwehrangehörige über das Alter von 63 Jahren hinaus aktiv am Feuerwehrdienst beteiligen dürfen. "Wir brauchen die ehrenamtlichen Helfer mit Erfahrung", unterstreicht Neumann, der auch ausdrücklich die ausgezeichnete Arbeit der Solinger Feuerwehr und der Rettungskräfte hervorhebt.

(red)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort