Solingen Neues Melderecht: Vermieter müssen Einzug bestätigen

Solingen · In diesem Monat ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Damit gelten ab 1. November bei einem Wohnungswechsel neue Regeln: Vermieter oder ihre Beauftragten, zum Beispiel Wohnungsverwaltungen, haben zukünftig wieder eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen den Einzug eines neuen Mieters schriftlich bestätigen.

Darauf hat das Solinger Presseamt jetzt hingewiesen. Eine An- oder Ummeldung im Bürgerbüro ist nach dem Umzug nur dann möglich, wenn eine "Wohnungsgeberbescheinigung" vorgelegt wird. Der Mietvertrag reicht nicht aus.

Die entsprechende Bescheinigung steht im Internet zum Download bereit: www.solingen.de, Sucheingabe "Wohnungsgeberbescheinigung".

Ein Auszug muss nur dann bestätigt werden, wenn keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgegeben wird.

Wer in ein Eigenheim umzieht, muss bei der Anmeldung im Bürgerbüro eine Selbsterklärung abgeben. Grundsätzlich gilt: Eine Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug der neuen Wohnung erledigt sein. Bisher galt dafür eine Frist von einer Woche.

Weitere Neuerungen des Bundesmeldegesetzes sind unter anderem:

Gewerbeauskünfte: Werden Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt, muss der Zweck der Anfrage angegeben werden. Die Daten dürfen anschließend ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.

Adresshandel: Auskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind nur noch möglich, wenn die betroffenen Personen eingewilligt haben.

Behörden: Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden können rund um die Uhr online auf Meldedaten zugreifen.

(tws)
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