Solingen Ordnungsamt-Skandal: Anklage steht

Solingen · Staatsanwaltschaft wirft einem suspendiertem Abteilungsleiter der Stadt Beihilfe zum Bankrott und besonders schwere Untreue vor. Die Anklage wurde nun zugestellt. Bei einer Verurteilung verlöre der Mann Beamtenstatus und Pension.

 Im Spätsommer 2016 wurde das Solinger Ordnungsamt durch das Bekanntwerden der Anschuldigungen gegen den Abteilungsleiter erschüttert.

Im Spätsommer 2016 wurde das Solinger Ordnungsamt durch das Bekanntwerden der Anschuldigungen gegen den Abteilungsleiter erschüttert.

Foto: Mak (Archiv)

Der Fall hatte im Spätsommer 2016 auf den Fluren der Stadtverwaltung wie die sprichwörtliche Bombe eingeschlagen. Ein leitender Beamter des Solinger Ordnungsamtes war in den Verdacht geraten, als Teilhaber einer Sicherheitsfirma aus Wuppertal eben diesem Unternehmen städtische Aufträge zugeschustert zu haben. Und darüber hinaus waren gegen den Mann Vorwürfe laut geworden, auch für Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von städtischen Trödelmärkten verantwortlich zu sein.

Nachdem die möglichen Verfehlungen ans Licht gekommen waren, hatte die Stadt den betreffenden Abteilungsleiter im Stadtdienst Ordnung bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts zunächst einmal vom Dienst suspendiert. Wobei es inzwischen immer realistischer wird, dass die ganze Angelegenheit vor Gericht landet. Denn wie Markus Asperger, Direktor des Amtsgerichts Solingen, gestern auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte, wurde dem geschassten Beamten in den vergangenen Tagen eine entsprechende Anklage der zuständigen Staatsanwaltschaft Wuppertal zugestellt.

Der mit dem Fall betraute Amtsrichter wird jetzt in den kommenden Wochen zu prüfen haben, ob die in der Anklageschrift aufgeführten Punkte eine Verurteilung des Solingers wahrscheinlich erscheinen lassen und bei einer Bejahung dieser Frage ein Gerichtsverfahren zulassen. Womit man in Justizkreisen indes rechnet, da die Vorwürfe gegen den Beschuldigten schwer wiegen.

So geht die Anklage unter anderem davon aus, dass der suspendierte Amtsleiter irgendwann in den zurückliegenden Jahren von einem Wuppertaler Privatdetektiv dessen zuvor insolvent gegangene Sicherheitsfirma übernommen hat. Und auch wenn am Ende der Verdacht, der Beamte könnte sich in der Folge selbst Aufträge bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften erteilt haben, nicht zu einer Anklage gereicht hat, weil dies juristisch nur schwer greifbar ist, stehen doch weiter massive Anschuldigungen im Raum.

Der Grund: Noch während des Insolvenzverfahrens hatte der in der Sache bereits verurteilte Detektiv sein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt - so dass die Gläubiger nach dem Einstieg des Stadtbediensteten leer ausgingen und sich der Beamte einer Beihilfe zum Bankrott schuldig gemacht haben könnte.

Das ist indes nicht alles. Ferner soll der Beschuldigte im Rahmen einer sogenannten städtischen Markterlaubnis nämlich auch eine eigentlich fällige Verwaltungsgebühr in Höhe von einigen hundert Euro einfach unter den Tisch fallengelassen haben, was die Staatsanwaltschaft als Untreue in einem besonders schweren Fall wertet. Zudem gehe es, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert am Dienstag im Gespräch mit unserer Redaktion, aber auch noch um weitere minderschwere Untreuetaten bei besagten Trödelmärkten.

Für den Beschuldigten steht im Falle eines Gerichtsverfahrens sehr viel auf dem Spiel. Denn sollte der Mann abschließend zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, wäre er zwingend aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen - und seine gesamten Pensionsansprüche fielen ersatzlos weg.

Allein für den Straftatbestand einer Untreue in einem besonders schweren Fall sieht der Gesetzgeber eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug vor.

(or)
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