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Solingen Pädophilem Rückfalltäter droht nun die Sicherungsverwahrung

Solingen · Die Mutter seines siebenjährigen Opfers ließ ihr Kind ahnungslos bei dem unter Führungsaufsicht stehenden 50-Jährigen übernachten.

Wie entdeckt man, ob ein Kind missbraucht wird?
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Foto: AP

Der kleine, unscheinbare Mann mit der Brille hat die Mutter seines späteren Opfers im Internet kennengerlernt, wo die 42-Jährige kostenlos einen Herd anbot. Mit seiner Freundin fuhr der 50-Jährige nach Wuppertal und holte den Herd ab, er war gerade dabei, sich in Solingen eine Wohnung einzurichten.

Es blieb nicht bei dem einen Besuch, weil man sich sympathisch fand, fuhr der Solinger, mal mit mal ohne seine Partnerin, zu der Mutter von sieben Kindern zwischen drei und elf Jahren. Dabei hätte er die Wohnung niemals betreten dürfen. Denn der mehrfach wegen Kindesmissbrauchs vorbestrafte Pädophile stand nach seiner letzten Haftentlassung unter Führungsaufsicht und hatte die strenge Auflage, sich von Kindern oder Orten, wo sich Kinder aufhalten, fernzuhalten.

Seit gestern muss sich der Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Wuppertal verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, den siebenjährigen Sohn der Wuppertalerin in drei Fällen missbraucht zu haben. Der 50-Jährige, dem nach der erneuten Rückfalltat die Einweisung in eine psychiatrische Klinik sowie Sicherungsverwahrung droht, räumt alle Vorwürfe ein und erspart so seinem Opfer die Aussage vor Gericht.

Ein Umstand, der nach Aussage des Vorsitzenden Richters Ulrich Krege Strafmilderung von rund einem Drittel einbringen kann. Doch der 50-Jährige wurde schon bei der letzten Verurteilung als stark rückfallgefährdet eingestuft und kann vermutlich nicht mit Strafrabatt rechnen.

Vergriffen hat sich der Angeklagte an dem Jungen an einem Wochenende im Dezember 2013, die Mutter hatte dem Kind erlaubt, zwei Nächte in der Wohnung des Angeklagten zu verbringen. Das Kind selbst hatte später bei der Polizei ausgesagt, es habe sehen wollen, "wie man Sex macht". Der Angeklagte nutzte die Situation aus und vergriff sich im Januar 2014 erneut an dem Jungen, diesmal in der Wohnung der Familie in Wuppertal. Anschließend wurde er dort festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Völliges Unverständnis äußerte Ulrich Krege über das Verhalten der Freundin des Angeklagten. Die 42-Jährige kannte die Vergangenheit ihres Freundes und wusste, dass der Siebenjährige bei ihm übernachten sollte. Auf die Frage, warum sie die Mutter des Jungen nicht gewarnt habe, sagte sie gestern als Zeugin vor Gericht: "Das ist nicht meine Aufgabe".

Kopfschütteln bei den Prozessbeteiligten riefen auch die Wohnverhältnisse der Familie des Opfers hervor. Während die Mutter und manchmal auch der getrennt von ihr lebende Vater der sieben Kinder eine Etage in einem Mietshaus bewohnten, hatten die Kinder eine eigene Wohnung eine Etage darüber, wo sie offenbar mehr oder weniger sich selbst überlassen waren.

Die Mutter des Opfers beteuerte, sie mache sich große Vorwürfe, ihr Sohn sei nach den Vorfällen "zerstört". Gegen sie ist inzwischen ein Verfahren eingeleitet wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Der Angeklagte wird heute von einem Psychiater untersucht, bevor der Prozess fortgesetzt wird.

(RP)
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