Solingen Pädophiler Täter kommt in Psychiatrie

Solingen · Fünf Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs eines Jungen. Gutachter hält 50-Jährigen auch in Zukunft für gefährlich.

Selten äußert sich ein Gutachter vor Gericht so klar zu der Frage, ob ein Täter rückfallgefährdet ist, wie es am Dienstag Dr. Michael Willmann tat. Der Sachverständige sagte, dass von dem Angeklagten auch in Zukunft Gefahr ausgeht. "Es gibt keinen Anlass zu glauben, er würde nicht rückfällig", sagte der Psychiater in seiner fachärztlichen Bewertung des 50-Jährigen, dem der dreifache sexuelle Missbrauch eines Siebenjährigen vorgeworfen wird. "Wir haben es mit einem schwer gestörten, kranken Mann zu tun, seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ist zwar die mildere, aber auch die bessere Maßnahme", sagte der Gutachter gestern vor dem Landgericht Wuppertal.

Die Vierte Strafkammer sprach am Dienstag das Urteil im Fall des 50-Jährigen: Fünf Jahre Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Wenn es dort gelänge, den pädophil veranlagten Mann erfolgreich zu therapieren, stellt er nach Ansicht des Gutachters keine Gefahr mehr dar, auch wenn bisher alle Therapieversuche erfolglos blieben. Seit mehr als 30 Jahren führt sich der Angeklagte zu Kindern, insbesondere zu Jungen, hingezogen, wurde immer wieder zum Täter und vier Mal einschlägig verurteilt. Als er sich an dem Siebenjährigen vergriff, war er 15 Monate zuvor aus einer dreieinhalbjährigen Haft entlassen worden.

Der 50-Jährige hatte zum Tatzeitpunkt Ende 2013 gerade eine Wohnung in Solingen eingerichtet. Mit seiner Freundin bekam er Kontakt zur Familien seines späteren Opfers. Auch zuvor hatte der Mann immer auch in heterosexuellen Beziehungen gelebt, war zwei Mal verheiratet und ist Vater von vier Kindern.

Immer wieder fühlte er sich zu Kindern hingezogen, suchte Kontakt zu Frauen, die kleine Kinder hatten und nahm Wohnungen, die in Spielplatznähe lagen. All das hätte er laut Bewährungsauflagen nicht tun dürfen, doch die Kontrollmechanismen nach der Haftentlassung, so waren sich die Prozessbeteiligten einig, haben nicht funktioniert. Auch in der Familie des Opfers, so der Vorsitzende Richter Ulrich Krege in der Urteilsbegründung, habe die Kontrolle versagt, indem die Mutter ihre Kinder bei dem Angeklagten übernachten ließ, obwohl man sich erst wenige Tage zuvor kennengelernt hatte. Noch einmal drückte der Vorsitzende auch sein Unverständnis darüber aus, dass die Freundin des Angeklagten, die von den Neigungen und Verurteilungen des 50-Jährigen wusste, die Mutter des missbrauchten Jungen nicht warnte. Das heute achtjährige Opfer legt ein stark sexualisiertes Verhalten an den Tag und wird therapeutisch betreut.

(RP)
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