Solingen Prozess um mysteriöse Lieferung

Solingen · Wer freut sich nicht über ein neues Smartphone ? Die 23-jährige Studentin aus Mönchengladbach bestimmt nicht, als ihr das böse Schreiben einer Inkassofirma mit einer Forderung von 393 Euro auf den Tisch flatterte.

Angeblich hatte sie online einen Telefonvertrag mit einem Telefonanbieter abgeschlossen, der als Goodie auch ein begehrtes Smartphone im Wert von 806 Euro einschloss. Nur hatte die Studentin nie einen solchen Vertrag abgeschlossen, von der Lieferung eines Handy war ihr erst recht nichts bekannt. Also nichts wie hin zur Polizei und Strafanzeige erstattet.

Die Nachforschungen ergaben dann, dass unter ihrem Namen und ihrer Adresse zwar der Vertrag abgeschlossen worden war, als Empfänger der Lieferung über einen Paketdienst aber ein ihr völlig unbekannter 56-jähriger Solinger vermerkt war. Das allein hatte dem hiesigen Amtsgericht bereits genügt, diesen wegen Betrugs zu verurteilen. Der aber sah sich unschuldig und ging deshalb in die Berufung. Persönlich hatte er die Sendung nämlich nicht in Empfang genommen, sondern das geschah - wie bei rund 30 Sendungen in allen Größen vorher und nachher auch schon - stellvertretend durch eine Boutique in der Nachbarschaft.

Leider konnte sich die Boutiquenbesitzerin genauso wenig wie der Kurierfahrer daran erinnern, dieses spezielle Paket tatsächlich und persönlich übernommen zu haben. Die Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg war auch nicht zweifelsfrei zuzuordnen. In der Folge wurde deshalb sogar erfolglos nach einem mysteriösen Unbekannten gefahndet, der das Paket hätte abfangen können.

Es blieben also einige wichtige Fragen offen - zum Beispiel auch die, auf welche Weise ausgerechnet die Daten der Mönchengladbacher Studentin für diesen Vertrag missbraucht werden konnten. Zwischenzeitlich war diesbezüglich sogar das soziale Netzwerk "Facebook" in Verdacht geraten. Unklar blieb auch, wohin die Sendung tatsächlich entschwand.

Dem Solinger war der Tatvorwurf deshalb persönlich nicht nachzuweisen - und die Staatsanwältin und das Gericht kamen der Forderung des Anwalts nach einer Einstellung des Verfahrens nach. Auf die Entgegennahme von Paketen durch die benachbarte Boutique verzichtet der Solinger seitdem jedoch lieber.

(RP)
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