Solingen Rache für die Anstiftung zu Diebstählen

Solingen · Als wäre der Tathergang, wie ihn die Anklageschrift schilderte, nicht schon kompliziert genug gewesen, musste die Kammer auch noch die Widersprüche in den Aussagen der Angeklagten und eines Zeugen aufklären. Drei junge Männer im Alter zwischen 17 und 22 Jahren mussten sich gestern wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung vor dem Solinger Amtsgericht verantworten. Sie hatten im vergangenen Sommer einen 16-Jährigen unter dem Vorwand eines Drogengeschäfts zur Skateranlage am Vogelsang gelockt. Dort hielt einer der Angeklagten den Jugendlichen fest, während der älteste unter den Angreifern mit der Faust auf diesen einschlug. Das Opfer erlitt dabei einen Nasenbeinbruch. Ein weiterer Angeklagter wiederum nahm 1,20 Euro vom Jugendlichen an sich. Der einschlägig vorbestrafte 17-Jährige beteuerte jedoch, er habe dem Opfer das Geld schnell wieder zurückgegeben. Überhaupt habe er dem 16-Jährigen helfen wollen.

Diese Version bestätigte das mutmaßliche Opfer überraschend, nachdem er gegenüber der Polizei alle drei Angeklagten beschuldigt hatte. Rädelsführer der Männer soll der 22-Jährige gewesen sein - und zwar aus Rache: Der Hauptangeklagte macht das Opfer der Prügelattacke für die Inhaftierung seines Bruders verantwortlich. Den soll der 16-Jährige wiederholt zu Diebstählen gezwungen haben, ohne jemals selbst strafrechtlich belangt worden zu sein. Auch eine finanzielle Entschädigung soll der Hauptangeklagte vom Jugendlichen gefordert haben. Der bestritt jedoch den Vorwurf, zu einer Straftat angestiftet zu haben.

Der bisher unbescholtene dritte Angeklagte (17) wiederum sagte vor Gericht aus, er habe am Komplott gegen den Jugendlichen nur aus Angst vor dem älteren Drahtzieher mitgewirkt. Dieser habe schon öfter Menschen geschlagen und eingesperrt. Auch den 16-Jährigen habe er wegschließen wollen, ehe dieser nach einer Busfahrt die Flucht ergriff.

Letztlich verurteilte die Kammer den 22-jährigen Hauptangeklagten wegen seiner federführenden Rolle bei der Tat am Vogelsang und einem gleichzeitig verhandelten Betrugsdelikt zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der vorbestrafte 17-Jährige muss wegen seiner Beteiligung am Komplott und einem anderen Fall von Körperverletzung für ein Jahr und sechs Monate in den Jugendvollzug. Der andere 17-Jährige, der das Opfer festhielt, kam mit 50 Sozialstunden und einem Jugendarrest von zehn Tagen davon.

(ied)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort