Solingen Rat stockt SWS-Aufsichtsrat auf

Solingen · Sechs weitere Personen wurden in das Gremium der Stadtwerke gewählt.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Solingen besteht jetzt aus 18 statt bisher zwölf Mitgliedern. Im nicht-öffentlichen Teil der jüngsten Ratssitzung wurden weitere fünf Ratsmitglieder - je ein Sitz für SPD, CDU, Grünen, BfS un FDP - und ein Vertreter des Gesellschafters, der Stadt-Sparkasse Solingen, in das Aufsichtsgremium des Energieversorgers und des Verkehrsunternehmens gewählt. Mit der Aufstockung kommt die Stadt einer Auflage der Bezirksregierung nach. Die hatte schon 2012 eine Änderung angemahnt, weil die Arbeitnehmerseite mit sechs Mitgliedern Gremium zu stark vertreten war.

Ihr steht laut Paragraf 108 a der Gemeindeverordnung aber nur ein Drittel der Sitze zu - wie auch im Drittelbeteiligungsgesetz geregelt. Doch trotz mahnender Worte aus Düsseldorf wurde die paritätische Besetzung des SWS-Aufsichtsrates auch bei der letzten Wahl im Jahr 2014 beibehalten. Aufgefallen war die paritätische Besetzung des SWS-Aufsichtsrats, als die Bezirksregierung den neuen Gesellschaftervertrag prüfte - nach dem Rückkauf der MVV-Anteile durch die Stadt.

Vor einem Vierteljahr hat es jedoch ein weiteres Schreiben der Düsseldorfer Bezirksregierung an den Oberbürgermeister gegeben - mit einem "an ein Ultimatum erinnernden Wortlaut", wie es aus Kreisen des Aufsichtsrats heißt.

Bis zum Ende der Ratsperiode 2020 leistet sich das Unternehmen nun einen Aufsichtsrat mit 18 Mitgliedern - und muss die Mitglieder entsprechend bezahlen. Nach Informationen unserer Redaktion erhält ein SWS-Aufsichtsratsmitglied im Quartal 700 Euro. Nach der nächsten Kommunalwahl soll der Aufsichtsrat wieder aus zwölf Personen bestehen.

Die Nachwahl war auch deshalb erforderlich, weil offenbar keiner der Arbeitnehmervertreter bereit war, vorzeitig seinen Sitz im SWS-Aufsichtsrat zu räumen. Drei der sechs Arbeitnehmervertreter hätten gehen müssen. Dafür wären drei Vertreter auf Gesellschafterseite nachgerückt, um weiter einen zwölfköpfigen Aufsichtsrat zu haben und dem Drittelbeteiligungsgesetz zu entsprechen. Das wäre kostenneutral gewesen.

(RP)
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