Solingen Rathaus-Skandal: Hoher Beamter verurteilt

Solingen · Ein Ex-Abteilungsleiter des Ordnungsamts muss knapp 20.000 Euro wegen Konkursbeihilfe und Untreue zahlen. Er soll bei Trödelmärkten in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Im schlimmsten Fall verliert der Mann seine Pension.

 Ausgerechnet aus dem Ordnungsamt, wo der Beamte Abteilungsleiter war, wurde der zu spät bezahlte Strom für die Flohmärkte bezogen.

Ausgerechnet aus dem Ordnungsamt, wo der Beamte Abteilungsleiter war, wurde der zu spät bezahlte Strom für die Flohmärkte bezogen.

Foto: Radtke

Die Neuigkeit hatte sich im August 2016 auf den Fluren des Solinger Rathauses wie ein Lauffeuer verbreitet. Damals war ein heute 64 Jahre alter leitender Beamter des Ordnungsamtes vom Dienst suspendiert worden, nachdem unter anderem der Verdacht aufgekommen war, der Mann könnte bei der Organisation von zuvor durch die Stadt genehmigten Trödelmärkten in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

Rund 20 Monate sind inzwischen seit jenen Spätsommertagen ins Land gezogen. Und so wie es aussieht, wird der geschasste Beamte wohl nicht mehr an seinen Schreibtisch in der Verwaltung zurückkehren. Denn das Amtsgericht Solingen hat den ehemaligen Abteilungsleiter in städtischen Diensten gestern wegen Untreue in 14 Fällen sowie wegen Beihilfe zum betrügerischen Konkurs zu einer Geldstrafe von knapp 20.000 Euro verurteilt. Und darüber hinaus wurde angeordnet, 25.000 Euro als sogenannten Wertersatz aus dem Privatvermögen des Verurteilten einzuziehen.

Wobei dem Beamten noch größere finanzielle Einbußen drohen. Sollte das Urteil vom Mittwoch nämlich rechtskräftig werden, könnte er im Zuge eines parallel laufenden Disziplinarverfahrens bei der Stadt im schlimmsten Fall sogar sämtliche Pensionsansprüche einbüßen. Zwar betonte eine Sprecherin der Stadt später, dieses Verfahren ruhe zurzeit. Gleichzeitig stellte das Rathaus aber klar, eine rechtskräftige Verurteilung werde gegebenenfalls durchaus in die disziplinarrechtlichen Überlegungen miteinfließen.

Wohl auch deshalb kündigte einer der Rechtsanwälte des Ex-Abteilungsleiters, der Solinger Strafverteidiger Jochen Ohliger, gestern umgehend an, Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts einlegen zu wollen. "Aus unserer Sicht ist vor allem die Strafe bezüglich der Untreue-Vorwürfe rund um die Flohmärkte nicht gerechtfertigt", sagte Ohliger wenige Stunden nach dem Richterspruch auf Nachfrage unserer Redaktion.

Diese Märkte liefen ungefähr seit dem Jahr 2008 und wurden - ausgerechnet vor dem Gebäude des Ordnungsamtes an der Gasstraße - von einem Freund des Beamten ausgerichtet. Dabei benötigten die Veranstalter natürlich Strom, den sie ab 2010 schließlich mit Hilfe des Abteilungsleiters aus dem Ordnungsamt bekamen. Und im Jahr 2014 stieg der Beamte zudem sogar als Gesellschafter in die Veranstaltungsfirma des Freundes ein.

Was für sich genommen alles noch nicht strafbar, sondern eher ungebührlich gewesen wäre. Allerdings wurden die Stromrechnungen für viele der Märkte in Höhe von jeweils gerade mal 20 Euro erst bezahlt, als bereits stadtinterne Ermittlungen gegen den Beamten angestrengt worden waren - so dass dies vom Amtsgericht nun als Untreue gewertet wurde.

Darüber hinaus war der Abteilungsleiter aber auch noch auf anderem Gebiet mit dem Geschäftsfreund verbandelt. Denn 2012 hatte der Beamte dem Partner einen Kredit über 40.000 Euro gewährt. Und als dieses Geld nicht zurückgezahlt werden konnte, übernahm der Abteilungsleiter kurzerhand Anteile an einer weiteren Firma des Freundes, obwohl er wohl schon wusste, dass dieses Unternehmen kurz vor der Pleite stand.

Tatsächlich gingen die Gläubiger der Firma nach Eröffnung der Insolvenz leer aus. Aus diesem Grund ordnete das Gericht am Mittwoch - zusätzlich zu der Geldstrafe - an, besagten Wertersatz aus dem Privatvermögen des Verurteilten einzuziehen. Mit 25.000 Euro entspricht das dem Anteil des Beamten an der früheren GmbH.

In einem weiteren Punkt der Untreue wurde der Beamte am Mittwoch hingegen freigesprochen. In einer von dem Abteilungsleiter vorgenommenen sowie ebenfalls angeklagten Reduzierung einer Gebühr vermochte das Amtsgericht nämlich keinen strafbaren Sachverhalt zu erkennen. Diese Entscheidung habe im Ermessen des Beamten gelegen.

(or)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort