Solingen Rettungsdienst: Solinger Fall geht nach Luxemburg

Solingen · Hat die Stadt Solingen rechtmäßig gehandelt, als sie im vergangenen Jahr die Vergabe des kommunalen Rettungsdienstes auf gemeinnützige Organisationen beschränkt hat? Auf die Beantwortung dieser Frage müssen die Verantwortlichen im Rathaus nun noch etwas warten.

Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern die Klage eines privaten Rettungsdienstes gegen die Stadt zunächst einmal an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weitergegeben.

Der Grund: Die dortigen Richter sollen prüfen, ob die deutsche Regelung, auf die sich Solingen bei seiner Ausschreibung des Rettungsdienstes berufen hat, europäischen Vorgaben entspricht. Die Klingenstadt hatte als eine der ersten Kommunen von einer vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Ausschreibung ihres Rettungsdienste im Sommer 2016 einzig auf anerkannte Hilfsorganisationen zu beschränken. Dagegen war dann später der private Anbieter Falck aus Hamburg vor Gericht gezogen.

Die Stadt sieht sich nach der gestrigen Entscheidung aus Düsseldorf vorsichtig bestätigt. "Unsere Rechtsauffassung konkretisiert sich", sagte Rechtsdezernent Jan Welzel. Bis zu einer europaweiten Entscheidung der Luxemburger Richter würden die Verträge mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) aus dem vergangenen Jahr gelten, teilte die Stadt weiter mit. Zu den anerkannten Hilfsorganisationen gehören neben DRK und ASB auch Johanniter und Malteser. Letztere klagen in einem anderen Verfahren ebenfalls gegen die Solinger Entscheidung, da die Malteser die Vergabe an den ASB monieren.

(or)
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