Solingen Salafist schlug Polizist mit Fahnenstange auf den Kopf

Solingen · Zweiter Angeklagter wurde zu einem Jahr Bewährung verurteilt. Der Helm des Beamten hatte Schlimmeres verhindert.

 Vermummt versuchte der Angeklagte den Kameraobjektiven zu entgehen. Bei einer gezielten Gewalttat hatte er einen Polizisten verletzt.

Vermummt versuchte der Angeklagte den Kameraobjektiven zu entgehen. Bei einer gezielten Gewalttat hatte er einen Polizisten verletzt.

Foto: Mak

Es war in einer Verhandlungspause. Alle Prozessbeteiligten hatten den Saal verlassen. Nur der Mann mit dem Turban war sitzen geblieben. Aus seiner Tasche griff der Angeklagte einen Koran — und als es dann so schien, als würde er sprichwörtlich im Gebet versinken, da wirkten die gegen ihn erhobenen Vorwürfe für einen Moment sehr weit weg.

Doch das Solinger Amtsgericht hatte andere Bilder, die gestern zum zweiten Urteil wegen der Salafisten-Ausschreitungen vom Mai 2012 führten. Der 32-Jährige bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Ein Video hatte bewiesen, dass der Mann aus der Nähe von Nürnberg einen Polizisten mit einer Fahnenstange auf den Kopf geschlagen hatte. Nur der Helm des Beamten verhinderte schwerere Verletzungen.

"Ich hatte wohl eine leichte Gehirnerschütterung", sagte der Polizist vor Gericht. Er war mit seinen Kollegen bei der Salafisten-Demonstration am Rathaus im Einsatz, die zu einer Straßenschlacht eskalierte, als die rechtsradikale Partei Pro NRW Mohammed-Karikaturen zeigte.

Er habe den Beamten nicht verletzen wollen, sagte der Angeklagte gestern. Zwar konnte er wegen des Videos nicht leugnen, den Schlag mit der zwei Meter langen Fahnenstange ausgeführt zu haben. Doch sei er durch Tränengas der Polizei "fast blind" gewesen, so der nicht vorbestrafte Familienvater, der sich zurzeit in Elternzeit befindet. Er entschuldigte sich damit, durch das Gas die Kontrolle verloren zu haben.

Allerdings ließen die Bilder der Kamera auch in diesem Punkt keinen Zweifel: Der Salafist hatte zielgerichtet zugeschlagen. Einen Tag vorher war der fränkisch sprechende Mann mit türkischem Pass nach Solingen gekommen. "Ein Bekannter hat mich mitgenommen", sagte der Angeklagte. Er stritt ab, durch den Aufruf eines bekannten Salafisten, in dem im Vorfeld des 1. Mai Gewalt propagiert wurde, von der Demonstration erfahren zu haben.

Eine Aussage, die sich genauso wenig widerlegen ließ wie die Behauptung des Mannes, nicht schon in gewalttätiger Absicht nach Solingen gekommen zu sein. "Es handelte sich wohl eher um eine spontane Tat", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei "durch Pro NRW in seinen religiösen Gefühlen massiv verletzt worden". Zwar sei der Gewaltausbruch nicht zu entschuldigen. Die Provokation der Rechten wirke aber eher strafmildernd als strafverschärfend, so der Richter.

(RP/rl)
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