Solingen Salafist zeigt sich vor Gericht reumütig

Solingen · 28-jähriger Familienvater wegen Angriff auf Polizeibeamte am 1. Mai zu 18 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt.

Der 28-Jährige war gut vorbereitet, als er sich am 1. Mai vergangenen Jahres auf den Weg nach Solingen machte, um an einer Demonstration seiner Glaubensbrüder aus der Millatu Ibrahim Moschee gegen Pro NRW teilzunehmen. Der Deutsche mit tunesischen Wurzeln trug Zahnschutz und Suspensorium und rechnete somit durchaus, dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen würde.

Und tatsächlich lieferten sich die rund 50 strenggläubigen Moslems eine Straßenschlacht mit der Polizei, nachdem die Pro-NRW-Mitglieder wie angekündigt die Mohammed-Karikaturen hochhielten. Gestern musste sich der 28-jährige Mann aus Pinneberg vor dem Einzelrichter beim Solinger Amtsgericht verantworten.

Der sprach den Vater eines acht Monate alten Sohnes schuldig: 18 Monate Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflagen muss der arbeitslose Industrieelektriker 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und dem verletzten Polizisten ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro in Raten zahlen.

Dass der Angeklagte mit einer Eisenstange auf einen Polizisten einschlug, ihn mit Fäusten traktierte und mit den Füßen trat, ihm im Gesicht, am Hinterkopf und an den Beinen erheblich verletzte, ließ sich kaum leugnen, der 28-Jährige ist auf einem Polizeivideo deutlich zu identifizieren. "Die Vorwürfe treffen leider uneingeschränkt zu", ließ er über seinen Verteidiger erklären.

Er sei provoziert worden, der Adrenalinüberschuss habe ihn gewalttätig werden lassen, es tue ihm leid, dass ein Polizist verletzt wurde, sagte der Angeklagte, der sich im Übrigen gegen die Beizeichnung Salafist zur Wehr setzte. "Ich empfinde Salafist als Schimpfwort", sagte der 28-Jährige, der auch bestritt, zur damals in Solingen ansässigen und inzwischen verbotenen Moscheegemeinde Millatu Ibrahim zu gehören. Er sehe sich als sehr konservativer Ur-Moslem. Für ihn sei es "pure Blasphemie", wenn Mohammed in Karikaturen verunglimpft werde.

Dass es die von Pro NRW bewusst provozierte Gewalt war, die zu den Ausschreitungen vor dem Rathaus führte, berücksichtigte der Einzelrichter wie auch schon in den vorausgegangenen Verfahren als strafmildernd. Und er erinnerte: Pro NRW ging es beim Zeigen der Mohammed-Karikaturen nicht um Ausüben der Meinungsfreiheit, die Gruppierung hat damit ebenfalls eine Straftat begangen, auch wenn dies in keiner Weise die Gewalttaten des Angeklagten rechtfertige. Schwerer Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall, gefährliche Körperverletzung sind die Taten, denen sich der vorbestrafte Angeklagte schuldig gemacht hat. Dass er nun eine neue Bewährungschance bekommt, begründet das Gericht, liegt nicht zuletzt an seinen geänderten Lebensumständen. Der Angeklagte ist Vater eines Sohnes und will mit der Mutter des Kindes bald in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Die vorausgegangenen Taten, unter denen sich auch Gewalt- und Widerstandsdelikte finden, liegen zum Teil in seiner Jugendzeit. Mit dem gestern gesprochenen Urteil waren am Ende alle Beteiligten einverstanden, so dass es rechtskräftig ist.

(RP)
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