Solingen Salafist zu Jugendarrest verurteilt

Solingen · Junger Mann mit afghanischen Wurzeln leistete Widerstand bei Mai-Demo.

Der heute 22-Jährige war nach übereinstimmenden Zeugenaussagen der Erste, der am 1. Mai 2012 vor dem Rathaus die Polizeiabsperrungen durchbrach, nachdem auf der anderen Straßenseite die Anhänger von Pro NRW die Mohammed-Karikaturen hochgehalten hatten. Von mehreren Beamten musste er in die Schranken gewiesen werden. Gestern stand der Salafist wegen Widerstand vor dem Jugendschöffengericht. Eine ursprünglich erhobene Anklage wegen eines tätlichen Angriffs und Körperverletzung wurde fallengelassen. Das Urteil für den nach Jugendstrafrecht verurteilten Arbeitslosen: Verwarnung, drei Wochen Dauerarrest und sechsmonatige Betreuung durch das Jugendamt am seinem Wohnort Düsseldorf.

Der Angeklagte gehörte zu den knapp 60 Teilnehmern, die sich am 1. Mai 2012 in der Millatu Ibrahim Moschee an der Konrad-Adenauer-Straße versammelten, um gegen pro NRW und das Zuschaustellen der Karikaturen zu demonstrieren. "Verteidigt den Glauben, zur Not mit eurem Leben", hatte ein Aufruf im Internet verlangt, dem auch der Angeklagte gefolgt war. Der junge Mann mit afghanischen Wurzeln hat eine unstete Kindheit hinter sich. Mit seinem Eltern und dem jüngeren Bruder lebte er zeitweise in den USA, später kehrte die Familie zurück nach Deutschland, die Eltern trennten sich, der junge Mann war nicht einverstanden mit der Lebensweise des Vaters, der den muslimischen Glauben eher locker nahm, es gab Streit und letztlich bezog er schon mit 18 Jahren eine eigene Wohnung und verkehrte fortan in Salafisten-Kreisen. Noch heute, so sagten Polizeibeamte aus, bewegt er sich in dieser Szene, ist aber seit längerem nicht mehr straffällig geworden. Zuvor hatte er wegen Diebstahl, einem Rauschgiftdelikt und Schwarzfahrens vor dem Jugendrichter gestanden.

Der Vorsitzende Richter machte gestern in seiner Urteilsbegründung deutlich: "Es geht nicht um die Glaubensrichtung, die er verfolg; wenn er jedoch seinen Glauben unter Verstößen gegen geltendes Recht lebt, muss er auch in Zukunft mit Bestrafung rechnen."

(RP)
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